vonRedaktion Salzburg
AUGUST 26, 2021
Steirische Landesspitze appelliert an Bundesregierung:
Graz (25. August 2021).- Rund 61 Prozent der Gesamtbevölkerung bzw. 69 Prozent der impffähigen Bevölkerung sind in der Steiermark mit Stand 15. August 2021 erstgeimpft. Trotzdem steigen derzeit bundesweit und auch in der Steiermark die Infektionszahlen und auch die Bettenauslastung in den Krankenhäusern hat in den letzten Wochen wieder zugenommen. Nach umfassenden Beratungen mit Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern anderer Bundesländer müssen nun bundeseinheitliche Vorkehrungen getroffen werden, um einen möglichen vierten Lockdown in Österreich zu verhindern.
„Bei der Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Impfung das wirkungsvollste Mittel und der beste Schutz vor einer Infektion. Mittlerweile ist es gelungen, allen impffähigen Steirerinnen und Steirern ein Impfangebot zu machen, mit verschiedenen niederschwelligen Angeboten ermöglichen wir einen noch unkomplizierteren Zugang zur Impfung?, so Schützenhöfer und Lang. „Nun gilt es aber, die Voraussetzungen zu schaffen, um so gut wie möglich durch die kommenden Herbst- und Wintermonate zu kommen und einen neuerlichen Lockdown zu vermeiden.?
„Wir dürfen den Menschen nichts vormachen", so LH Schützenhöfer und LH-Stv. Lang. „Daher sollte der Zutritt zu Nachtgastronomie sowie zu Kultur- und Freizeitveranstaltungen künftig nur Vollimmunisierten bzw. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ermöglicht werden." Weiters spricht sich die Landesspitze für eine Kostenpflichtigkeit des Testangebots für Ungeimpfte (ausgenommen jener Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können) im Rahmen eines bundeseinheitlichen Kostenbeitrags zumindest in der Höhe der Rezeptgebühr aus.
„Diese Maßnahmen sollten allerdings bundeseinheitlich beschlossen werden. In diesem Zusammenhang appellieren wir an den Bund, die notwendigen Vorkehrungen gemeinsam mit den Ländern ehestmöglich umzusetzen. Die Steiermark ist dazu bereit?, so Schützenhöfer und Lang abschließend.
Quelle: Land Steiermark