vonRedaktion Salzburg
AUGUST 14, 2024
Stadt Wien stellt Infos zur Antragstellung online
Nach Österreich geflüchtete Ukrainer*innen haben ab 1. Oktober 2024 die Möglichkeit, eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ zu beantragen. Wichtigste Bedingung ist, dass sie in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate vollversichert gearbeitet haben. Die Abteilungen „Einwanderung und Staatsbürgerschaft“ sowie „Integration und Diversität“ starten dazu eine mehrsprachige Infokampagne. „Wir möchten die Ukrainer*innen in Wien darauf aufmerksam machen, welche Möglichkeiten ihnen jetzt offenstehen. Ukraine-Vertriebene und ihre Arbeitgeber*innen haben damit eine längerfristige Perspektive, unabhängig vom Vertriebenen-Status“, so Vizebürgermeister und Integrationsstadtrat Christoph Wiederkehr.
Mehrsprachige Infokampagne und Online-Terminbuchung
Neben Infoseiten zu den Voraussetzungen und Fristen wird es auch Social Media-Postings auf Ukrainisch geben. Die Infoseiten führen auch zu einer Online-Terminbuchung, die ab dem 2. September 2024 freigeschaltet wird. Die Anträge können dann ab dem 1. Oktober 2024 gestellt werden. Damit Interessierte sich vorab informieren können, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, wurde ein eigener Online-Assistent für diese Zielgruppe entwickelt, der auch auf Englisch und Russisch zur Verfügung steht.
Der ukrainische Botschafter in der Republik Österreich, Vasyl Khymynets, betont: „Die Ukraine ist der Republik Österreich für die allseitige Unterstützung und humanitäre Hilfe für die Ukrainer*innen angesichts des russischen völkerrechtswidrigen Vernichtungskrieges sehr dankbar. Etwa 100.000 Frauen, Kinder und ältere Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen mussten, wurden in Familien, Schulen und Kindergärten aufgenommen und haben Zuflucht in Österreich gefunden. Diese Menschlichkeit und Empathie werden alle Ukrainer*innen in guter Erinnerung behalten. Wir sehnen den Tag herbei, an dem die Ukrainer*innen in ihre Heimat zurückkehren können, und sind überzeugt, dass die in Österreich gesammelten Erfahrungen und geknüpften Kontakte beim Wiederaufbau unseres Landes effektiv eingesetzt werden.“
Verlängerter Vertriebenen-Status und langfristige Perspektiven
Der Vertriebenen-Status für Menschen, die seit Kriegsbeginn 2022 aus der Ukraine geflüchtet sind, wurde bis März 2025 verlängert. Diesen Status verlieren auch die Personen nicht, die nun eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ beantragen. Die „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ ist ein befristeter, verlängerbarer Aufenthaltstitel, der zweimal für ein Jahr und dann für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgestellt werden kann. Nach 5 Jahren kann dann auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis „Daueraufenthalt -EU“ umgestiegen werden.
Infoseite für Ukraine-Vertriebene: Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Vertriebene aus der Ukraine beantragen (wien.gv.at)
Online-Assistent auf Deutsch: https://www.wien.gv.at/assistent/ukraine-vertriebene
Online-Assistent auf Ukrainisch: https://www.wien.gv.at/assistent/ukraine-vertriebene-ukr
Quelle: Stadt Wien