vonRedaktion International
AUGUST 02, 2021
LRin Schaar: 2021 wird zum zweiten Mal der Integrationspreis „gemeinsam.gewinnt“ als Zeichen der Wertschätzung für zivilgesellschaftliches Engagement, aktive Gemeinden und Unternehmen ausgeschrieben
Klagenfurt (LPD). Nach einer coronabedingten Pause im Jahr 2020 schreibt das Land Kärnten heuer im Rahmen der Umsetzung des Integrationsleitbildes „Gemeinsam in Kärnten“ zum zweiten Mal den Integrationspreis „gemeinsam.gewinnt“ aus. Ziel ist es, zivilgesellschaftliches Engagement sowie aktive Gemeinden und Unternehmen in der Integrationsarbeit vor den Vorhang zu holen und ihre Leistungen zu würdigen. "Der Integrationspreis soll engagierte Integrationsarbeit in Kärnten nicht nur sichtbar machen, sondern auch deren Anerkennung heben. Es gibt viele erfolgreiche Good-Practice-Beispiele, die einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen“, unterstreicht Integrationsreferentin Landesrätin Sara Schaar die Bedeutung dieser jährlichen Auszeichnung.
Gewürdigt werden Integrationsprojekte, die die Begegnung und die Partizipationsmöglichkeiten von geflüchteten Menschen und der Bevölkerung in Kärnten fördern. „Die Aktivitäten sollen zum Abbau von Vorurteilen beitragen und den Zusammenhalt in der Gesellschaft sowie das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund forcieren“, so Schaar. Positiv in die Bewertung fließen u. a. auch die Nachhaltigkeit eines Projektes, die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming und ein effizienter Ressourceneinsatz ein.
Verliehen wird der Integrationspreis in insgesamt drei Kategorien:
• gemeinsam.arbeiten – Integration im Unternehmen
• gemeinsam.vor.ort – Integration in der Gemeinde
• gemeinsam.begegnen – Zivilgesellschaftliches Engagement
Die beste Einreichung jeder Kategorie wird mit 5.000 Euro ausgezeichnet. Teilnehmen können alle NGOs, Vereine, Initiativen, Gemeinden und Unternehmen mit Sitz und Wirkungsbereich in Kärnten, welche mit ihren Maßnahmen und Projekten die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern in Kärnten fördern.
Einreichungen werden von 2. August bis 20. September 2021 über das Online-Formular https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/GS78 angenommen. Alle Bewerbungen werden von einer Fachjury bewertet. Die Verleihung findet im Dezember 2021 durch Landesrätin Sara Schaar statt.
Informationen: https://integration.ktn.gv.at , beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 13 – Gesellschaft und Integration, UA Flüchtlingswesen einschließlich Grundversorgung und Integration, Tel.: 050 536-33010, E-Mail: abt13.integration@ktn.gv.at .
Quelle: Land Kärnten