vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 29, 2022
Ein Mann aus dem Gemeindegebiet von Ringelsdorf-Niederabsdorf erstattete am 27. Dezember 2022, gegen 18.20 Uhr, der Polizeiinspektion Hohenau an der March die Anzeige über einen zuvor abgelaufenen Streit mit seinen Nachbarn. Der Anzeiger sei im Zuge der verbalen Auseinandersetzung mit dem Umbringen bedroht worden und es sei ihm von einem der beiden Männer eine Faustfeuerwaffe an den Kopf gehalten worden.
Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Korneuburg wurde nach der Anzeigenerstattung eine Hausdurchsuchung bei den Beschuldigten – einem 31-Jährigen und seinem 29-jährigen Mitbewohner – durchgeführt.
Im Wohnhaus fanden die einschreitenden Polizistinnen und Polizisten eine größere Menge an Cannabiskraut auf. Daraufhin wurde auch die Suchtmittelgruppe des Bezirkspolizeikommandos Gänserndorf und eine Streife der Polizeidiensthundeinspektion Guntersdorf hinzugezogen.
Der 31-Jährige war bei der Durchsuchung sehr aggressiv und lautstark und beschimpfte und bedrohte die Polizeibediensteten. Trotz mehrmaliger Aufforderung stellte der 31-Jährige sein Verhalten nicht ein. Er wurde unter Anwendung von Körperkraft vorläufig festgenommen.
Sein Mitbewohner wollte die Festnahme verhindern. Der 29-Jährige wurde ebenso unter Anwendung von Körperkraft, vorläufig festgenommen.
Auch nach der Aussprache der Festnahme beruhigten sich die beiden Männer nicht. Sie sprachen laufend und fortwährend Bedrohungen gegen die einschreitenden Polizeibediensteten aus und versuchten diese zu nötigen.
Insgesamt wurden ca. 700 bis 800 Gramm Cannabiskraut (Blüten und Blattmaterial) in mehreren Einmachgläsern, selbst produziertes Cannabisöl in geringen Mengen sowie diverses Verpackungsmaterial vorgefunden. Im Keller wurden in Schachteln verpackt, Bestandteile einer Indoor-Aufzuchtanlage aufgefunden.
Überdies wurden mehrere Waffen verschiedener Kategorien sowie verbotene pyrotechnische Gegenstände in dem Wohnhaus aufgefunden.
Die sichergestellten Waffen und Suchtmittel werden kriminaltechnisch untersucht und die Ermittlungen fortgeführt.
Gegen den 31-Jährigen besteht ein aufrechtes Waffenverbot. Er ist im Besitz eines sogenannten Listenhundes, für den er keinen Befähigungsnachweis besitzt.
Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf verhängte ein Hundehalteverbot gegen den 31-Jährigen und ordnete die Abnahme des Hundes an.
Gegen den 29-Jährigen wurden ein vorläufiges Waffenverbot sowie aufgrund der Bedrohung des Nachbarn mittels Schusswaffe ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen.
In den Nachtstunden erfolgte über Anordnung der Staatsanwaltschaft Korneuburg die Einlieferung der beiden Beschuldigten in die Justizanstalt Korneuburg.
Quelle: LPD Niederösterreich