vonRedaktion Salzburg
JULI 31, 2022
Ab 1. August 2022 können weitere Alleinerziehende Energiezuschläge in der Höhe von 100 Euro online beantragen.
Um die aktuelle Teuerung und die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Stadt Wien eine Reihe von Maßnahmen geplant und umgesetzt. So haben rund 192.000 Personen mit Mindestsicherungs- Wohnbeihilfen- oder einem Arbeitslosengeldbezug in Wien in den vergangenen Wochen bereits eine automatische Anweisung der Energiekostenpauschale in der Höhe von 200 Euro erhalten. Ab morgen, dem 1. August, bekommen nun auch die rund 42.000 Wiener Ausgleichzulagenbeziehenden diesen Betrag automatisiert ausbezahlt.
Insgesamt sind es daher knapp 234.000 Personen, die diese Energiekostenpauschale in der Höhe von 200 Euro erhalten haben bzw. erhalten werden. 13.000 Alleinerziehende mit Mindestsicherungs- oder Wohnbeihilfebezug erhielten bereits einen weiteren Zuschlag in Höhe von 100 Euro. Insgesamt wurden somit bereits rund 48 Millionen Euro an Unterstützungsleistungen von der Stadt Wien ausbezahlt. Die Unterstützungsleistungen werden von der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) implementiert und ausgeführt.
Sozialstadtrat Peter Hacker: „Viele Wiener*innen bemerken die Auswirkungen der aktuell hohen Inflationsrate im Alltag. Die Stadt Wien unterstützt, insbesondere bei erhöhten Energiekosten, eine große Anzahl an Menschen mit einem besonderen Augenmerk für jene, die die Unterstützung am dringendsten benötigen. In weiterer Folge wird die Stadt Wien großflächig Unterstützungsleistungen anbieten, denn die Folgen der Teuerungswelle kommen auch im Mittelstand an. Der Aufbau und die Administration dieser Unterstützungsleistungen ist für die Wiener Stadtverwaltung eine große Aufgabe, die wir im Sinne aller Wiener*innen möglichst unbürokratisch, rasch und treffsicher umsetzen.“
"Die steigenden Energiepreise auf dem Weltmarkt stellen auch für die Stadt Wien eine enorme Herausforderung dar. In Wien gibt es derzeit keine Energienotlage, der finanzielle Druck auf die Wiener Haushalte ist aber enorm. Wien Energie arbeitet mit Hochdruck daran, Wien so gut als möglich auf die Heizsaison im Winter vorzubereiten. Als Politik setzen wir mit der Energieunterstützung Plus und dem Energiebonus ´22 konkrete Maßnahmen, um die Belastung der Haushalte finanziell abzufedern.Und so freut es mich besonders, dass wir nun weiteren tausenden Wiener*innen dringend benötigtes Geld auszahlen können“, ergänzt Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke.
Alleinerziehende, die zwar keine Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe beziehen, dafür aber im April dieses Jahres Notstandshilfe, Arbeitslosengeld, einen Pensionsvorschuss oder ein Umschulungsgeld des Arbeitsmarktservice sowie eine Ausgleichs- bzw. Ergänzungszulage aus der Pensionsversicherung für April 2022 bezogen haben, können nun ebenfalls ab 1. August (bis 30. September) unbürokratisch ein Online-Ansuchen über wien.gv.at auf 100 Euro zusätzlich stellen. Alleinerziehende mit Mindestsicherungs. und/oder Wohnbeihilfenbezug, haben den Bonus bereits automatisiert ausbezahlt bekommen, ein Mehrfachbezug ist nicht möglich.
Sollte eine persönliche Unterstützung beim Ausfüllen benötigt werden oder kein Zugang zu dem Online-Ansuchen möglich sein, stehen die Mitarbeiter*innen der Sozialzentrumsstandorte der Abteilung für Soziales, Sozial und Gesundheitsrecht der Stadt Wien (MA 40) gerne unterstützend zur Verfügung. Die entsprechenden Unterlagen wie etwa Einkommensbelege über Arbeitslosengeld-, Notstandshilfe-, Pensionsvorschuss- oder Umschulungsgeld- oder Ausgleichszulagen-Bezug vom April 2022, amtlicher Lichtbildausweis Ansuchensteller*in (= Alleinerzieher*in), Geburtsurkunde oder Lichtbildausweis (mj. Kind/er im Haushalt), usw. können selbst hochgeladen werden. So kann gewährleistet werden, dass das Ansuchen rasch bearbeitet und der Zuschlag in Höhe von 100 Euro zeitnah ausbezahlt wird.
Weitere Unterstützung ab Oktober
Ab Oktober 2022 kann die Energieunterstützung plus online beantragt werden. Zum Zeitpunkt vieler Jahresabrechnungen der Energieanbieter werden Rückstandsübernahmen bzw. Übernahmen von offenen Jahresabrechnungen für Energierechnungen ausgeweitet. Bis zu einer Höhe von 500 Euro (in Härtefällen auch darüber hinaus) wird es einkommensschwachen Wiener*innen mittels Online-Ansuchenstellung vom 1. Oktober 2022 bis 31.12.2022 möglich sein, Unterstützung zu beantragen.
Online Ansuchen für den Zuschlag für Alleinerziehende zur Wiener Energiekostenpauschale:
Formular Antrag Alleinerziehende
Informationen zur Wiener Energiekostenpauschale sowie zur Antragsstellung für Alleinerzieher*innen ab 1. August 2022 finden sich unter:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozialhilfe/energiekostenpauschale.html
Quelle: Stadt Wien