vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 24, 2021
Auf den ersten Blick zeichnen die Ergebnisse der aktuellen KFV-Beobachtung von mehr als 50.000 Pkw-Insassen ein erfreuliches Bild: 97 Prozent der Pkw-Insassen tragen einen Sicherheitsgurt, wobei die Gurttragequote auf den Vordersitzen höher ist als auf dem Rücksitz, wo sie unter den Jugendlichen und Erwachsenen nur 92 Prozent beträgt. Betrachtet man jedoch zugleich auch die Statistik der tödlichen Verkehrsunfälle so zeigt sich: Von im Schnitt der Jahre 2016 bis 2020 177 tödlich verunglückten Pkw-Insassen waren 52 Personen zum Unfallzeitpunkt nicht angegurtet (vorläufige Zahlen). Das bedeutet, dass rund drei von zehn getöteten Pkw-Insassen (29%) nicht angegurtet sind. Ein Blick auf die Unfallstatistik offenbart auch, dass die getöteten und schwerverletzten Pkw-Insassen ohne Gurt überwiegend männlich und häufig jüngere Erwachsene im Alter von 20 bis 29 Jahren sind.
Kinder nicht mit Schultasche am Rücken transportieren!
Bei den Kindern liegt die Sicherungsquote grundsätzlich bei 98 Prozent. Ein Lokalaugenschein des KFV vor Schulen zeigte jedoch, dass Kinder zwar großteils gesetzeskonform, allerdings häufig fehlerhaft gesichert sind, etwa durch einen falschen Gurtverlauf oder einem zu locker sitzenden Gurt. Besonders folgenschwere Fehler bei der Kindersicherung sind eine falsche Gurtführung, ein zu locker sitzender Gurt sowie ein eingeschalteter Airbag bei Verwendung einer Babyschale am Beifahrersitz.
Bei einem Verkehrsunfall können derlei Sicherungsfehler tragische Konsequenzen haben. Neben dem Lokalaugenschein führte das KFV auch eine Befragung unter mehr als 1.000 Pkw-Lenkern durch. Dabei gaben sechs Prozent der Befragten zu, mitgenommene Kinder nicht immer zu sichern. Begründet wurde dies häufig mit Zeitmangel, Stress und der Angabe, dass das Kind nicht gesichert werden wollte. 16 Prozent der Befragten führten darüber hinaus an, dass das Kind bei der Mitnahme im Auto manchmal einen Rucksack oder die Schultasche am Rücken trägt.
Zur Erhöhung der Kindersicherungsquote setzt sich das KFV für die Verdopplung des Strafausmaßes bei Delikten im Straßenverkehr, bei denen Kinder u.a. als Mitfahrer im Kfz betroffen sind, ein.
Gesetzliche Regelungen zur KindersicherungspflichtMietwagen
In Österreich müssen Kinder unter 14 Jahren, welche kleiner als 135cm sind, mit einer Kinderrückhalteeinrichtung gesichert sein. Bei Kindern, die größer als 135cm sind, ist die Sicherung mittels Sicherheitsgurt ausreichend. Der Verstoß gegen die Kindersicherungspflicht ist ein Vormerkdelikt.
Gurtanlegequote nach Bundesland
Bundesland Gurtanlegequote bei Jugendlichen und Erwachsenen
Burgenland 96 %
Kärnten 98 %
Niederösterreich 97 %
Oberösterreich 97 %
Salzburg 97 %
Steiermark 99 %
Tirol 98 %
Vorarlberg 99 %
Wien 93 %
Gesamt 97 %
Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit'
Quelle: Stadt Graz