vonRedaktion Salzburg
JUNI 28, 2022
Auf der Polizeiinspektion Mödling langte am 16. Februar 2022 ein anonymes Schreiben ein, worin zwei Personen beschuldigt wurden, Einbruchsdiebstähle begangen zu haben. Aufgrund der von den Bediensteten der Kriminaldienstgruppe der Polizeiinspektion Mödling geführten Ermittlungen verdichteten sich die Verdachtsmomente gegen die beiden Beschuldigten (ein 17-Jähriger aus Wien und ein 18-Jähriger aus Mödling) und die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt ordnete Hausdurchsuchungen bei beiden an. Dabei konnten die Polizeibediensteten am 2. März 2022 in der Wohnung des 17-Jährigen zahlreiches Diebesgut vorfinden und sicherstellen. Bei weiteren Erhebungen konnten weitere Beschuldigte (ein 26-Jähriger und ein 27-Jähriger, beide aus Wien) und in weiterer Folge ein 20-Jähriger aus dem Bezirk St. Pölten-Land und ein 20-Jähriger aus dem Bezirk Korneuburg ausgeforscht werden. Bei den angeordneten Hausdurchsuchungen fanden die Polizistinnen und Polizisten zahlreiches Diebesgut vor und stellten dieses sicher. Die Beschuldigten waren großteils geständig. Der 17-jährige, der 26-jährige und der 27-jährige Beschuldigte wurden über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt am 25. bzw. 26. März 2022 von den Beamten der Kriminaldienstgruppe Mödling festgenommen und in die Justizanstalten Wr. Neustadt und Wien-Josefstadt eingeliefert. Der 18-jährige und die beiden 20-jährigen Beschuldigten wurden angezeigt.
Die Beschuldigten sollen die Eigentumsdelikte hauptsächlich von 2020 bis Februar 2022 in verschiedensten personellen Konstellationen in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland und der Steiermark begangen haben. Die Polizeibediensteten haben den Beschuldigten insgesamt 67 Einbruchsdiebstähle, vor allem in Feuerwehrgebäude, Baustellen, Baustellencontainern, Schulen, unbenutzte Hotels, Gastronomiebetriebe und gewerbliche Objekte sowie 34 Diebstähle, zumeist von Baustellen, zugeordnet. Das Diebesgut war hauptsächlich Elektrowerkzeug, sonstiges Werkzeug, Funkgeräte, Laptops, Mobiltelefone und diverse Elektrogeräte. Der Wert des Diebesgutes beträgt mindestens 110.555 Euro, der von ihnen dabei verursachte Sachschaden mindestens 29.300 Euro.
Quelle: LPD Niederösterreich