vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 23, 2021
Am Montag tritt die 3. Notmaßnahmen-VO der Bundesregierung in Kraft, mit der zukünftig im Lebensmittelhandel, in geöffneten Betrieben, in Öffis und beim Parteienverkehr am Amt für KundInnen eine FFP2-Maskenpflicht vorgeschrieben wird. Die Stadt Wien hat dies zum Anlass genommen, eine Änderung der bestehenden Hausordnung vorzunehmen: Das Betreten von Amtsgebäuden der Stadt Wien ist mit Montag, dem 25.01., für KundInnen nur mit FFP2-Maske möglich.
Bürgermeister Dr. Michael Ludwig dazu: „Seit Beginn der Pandemie hatte für mich der maximale Schutz unserer MitarbeiterInnen, KundInnen und BürgerInnen oberste Priorität. Diese Linie zieht die Stadt auch weiterhin konsequent durch.“
Quelle: Stadt Wien