vonOTS
AUGUST 10, 2023
Auch wenn der Schulanfang für die Kinder und Jugendlichen gefühlt noch in weiter Ferne liegt, empfiehlt der ARBÖ, den Schulweg schon jetzt zu üben.
Mit dem baldigen Ende der Schulferien rückt der Schulstart für viele Kinder und Jugendliche in greifbare Nähe. Damit der Schulweg für die jungen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen sicher und stressfrei verläuft, empfiehlt der ARBÖ bereits frühzeitig den Schulweg zu üben. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die mit Roller, Scooter, Fahrrad und Co. zur Schule fahren, sind bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten.
„Kinder können den Verkehr nicht so gut überblicken und auch nicht so gut einschätzen wie Erwachsene. Sie sind kleiner, ihr Blickfeld ist eingeschränkter und sie lassen sich leicht ablenken. Auch können sie Geschwindigkeiten, Entfernungen und Gefahren noch nicht so gut einschätzen“, weiß ARBÖ-Verkehrspsychologin Mag. Patricia Prunner. „Das Motto muss also lauten: Üben, üben üben!“ Den Schulweg sollten die Kinder gemeinsam mit den Eltern rechtzeitig, also schon in den letzten Ferienwochen, erarbeiten und wiederholen: „Der Schulweg ist nicht an einem Tag erlernt, sondern es braucht sechs bis zehn Wiederholungen, bis alle Gefahrensituationen am Schulweg auch als solche erkannt werden“, erklärt Mag. Prunner weiter.
Viele Kinder legen den Schulweg mit dem Roller oder dem Fahrrad zurück. Auch mit den Gefährten sollte der sicherste Schulweg geübt und mögliche Gefahrenstellen entlang der Route aufgespürt werden. Worauf zusätzlich noch bei Tretrollern, (E-)Scootern und dem Fahrrad zu achten ist, hat der ARBÖ zusammengefasst:
Tretroller und Scooter
1. Sie zählen zu den spielzeugähnlichen Gefährten, wie auch Skateboards, Longboards und Kickboards.
2. Sie werden mit reiner Muskelkraft betrieben und dürfen ausschließlich am Gehsteig und in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
3. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen durch diese nicht gefährdet werden.
4. Der Radweg ist für Scooter und Tretroller ebenso tabu wie Mehrzweckstreifen oder die Straße.
5. Kinder unter acht Jahren benötigen eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist.
E-Scooter und Fahrrad
1. Für E-Scooter gelten die gleichen Regelungen wie für das Fahrrad. Demnach dürfen die elektrisch betriebenen Roller und das Fahrrad nur am Radweg, Mehrzweckstreifen oder auf der Straße benutzt werden.
2. Kinder bis zum 12. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Helm zu tragen.
3. Erlaubt ist die Benützung eines E-Scooters oder eines Fahrrads ohne Aufsichtsperson (Mindestalter: 16 Jahre) ab dem 12. Geburtstag oder wenn das Kind mindestens neun Jahre alt ist und im Besitz eines Fahrradausweises ist.
4. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist die Verwendung eines weißen Lichts nach vorne und eines roten Lichtes nach hinten verpflichtend zu nutzen.
5. Beide müssen StVO-konform folgendermaßen ausgestattet sein: wirksame Bremsvorrichtung, Rückstrahler oder Rückstrahlfolien (nach vorne weiß, nach hinten rot und zur Seite gelb), Glocke sowie einem nach vorne gerichtetem weißem Licht und einem roten Rücklicht.
6. Auch die richtige Kleidung und Ausrüstung wichtig: Das Kind sollte helle und reflektierende Kleidung tragen und auch die Schultasche sollte mit reflektierendem Material ausgestattet sein.
5 Tipps für den richtigen Transport der Schultasche am Fahrrad von ARBÖ-Partner woom
1. Das Radfahren (vor allem das Abbiegen und Bremsen) mit der Schultasche vorab trainieren. Das Mehrgewicht stellt eine Herausforderung für den Gleichgewichtssinn und die motorischen Fähigkeiten dar.
2. Die Schultasche sollte immer über beiden Schultern getragen und die Schultergurte fest anzogen werden – dies verhindert, dass die Schultausche baumelt und so das Gleichgewicht beeinträchtigt wird.
3. Zusätzliche Brust- und Beckengurte sorgen für noch mehr Halt.
4. Die Schultasche richtig packen: Schwere Dinge wie Bücher immer nahe am Rückenteil positionieren.
5. Radelt das Kind regelmäßig in die Schule, lohnt sich die Anschaffung eines Fahrradkorbes oder Gepäckträgers. Bei woom gibt es einiges an Zubehör und Fahrräder, die mit einem rahmenfesten Front-Gepäckträger ausgestattet sind. Mehr Infos dazu gibt es auf: www.woom.com
„Egal, ob die Kinder nun zu Fuß gehen oder mit dem Tretroller, (E-)Scooter oder Fahrrad in die Schule fahren, eine frühzeitige Vorbereitung auf den Schulweg und das Einhalten der Verkehrsregeln sind essenziell, um die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr zu gewährleisten“, appelliert Mag. Prunner an alle Eltern und Erziehungsberechtigten abschließend.
Quelle: OTS