vonOTS
DEZEMBER 14, 2021
Der ARBÖ erklärt, worauf das Christkind und der Weihnachtsmann beim Christbaumtransport Acht geben müssen.
Wien (OTS) - Damit der Christbaum auch schön geschmückt werden und Kinderaugen zum Strahlen bringen kann, ist es zunächst wichtig, ihn sicher und vor allem richtig nach Hause zu bringen.
An die gesetzlichen Regelungen für den Transport von Gütern müssen sich auch das Christkind und der Weihnachtsmann halten: Es gelten dieselben Vorschriften wie für jedes andere Transportgut. Damit es keine „schöne Bescherung“ schon vor dem Heiligen Abend gibt, zeigt der ARBÖ, wie die Tanne ordnungsgemäß transportiert wird.
Die sachgemäße Ladungssicherung ist das Um und Auf – dies gilt auch für den Christbaum. Ein verselbstständigter Baum ist nicht nur eine Gefahr für die eigene Sicherheit, sondern auch für die der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. „Zudem drohen bei unsachgemäßem Transport Strafen bis zu 5.000 € und eine Punktvormerkung im Führerscheinregister. Auch Probleme mit der Versicherung sind vorprogrammiert, sollte es zu einem Unfall kommen und die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert wurde“, erklärt ARBÖ-Rechtsexperte Martin Echsel.
Beim Transport auf dem Dach muss die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung beachtet werden. Ragt die Ladung um mehr als einen Meter über den vordersten oder hintersten Teil des Fahrzeugs, muss dies durch eine Tafel gut erkennbar gemacht werden. Die Maße der Tafel müssen 25 x 40 cm sein und mit einem 5 cm breiten rot rückstrahlenden Rand gekennzeichnet sein. Auch wenn der Baumwipfel aus einem Kombi hinausragt und das Metermaß überschreitet, muss eine solche Kennzeichnung erfolgen. Weiters muss bei schlechten Sichtverhältnissen (Dämmerung, Nebel, Regen, Schnee) ein roter Rückstrahler angebracht sein.
ARBÖ-Tipps für den richtigen Transport
Quelle: OTS