vonOTS
JULI 20, 2022
Die hohen Temperaturen der nächsten Tage können für im Auto eingeschlossene Kinder und Tiere sehr schnell lebensbedrohlich werden.
Wien (OTS) - Jedes Jahr aufs Neue kommt es aufgrund der starken Hitze im Auto zu tragischen Zwischenfällen. Kinder und Tiere sollten deswegen vor allem in den Sommermonaten nie allein im Fahrzeug zurückgelassen werden, egal ob es sich um einen Einkauf oder einen kurzen Halt an der Apotheke handelt. Denn bei einer Außentemperatur von 24 Grad Celsius steigt die Innentemperatur des Fahrzeuges bereits nach einer halben Stunde auf über 40 Grad Celsius an. Diese enorme Hitze kann sehr schnell lebensbedrohliche Folgen nach sich ziehen. Ob das Auto hierbei im Schatten steht, das Seitenfenster einen Spalt geöffnet oder der Himmel bedeckt ist, spielt keine Rolle, da die Luft nicht ausreichend zirkulieren, die Sonne wandern kann und die Wolken verschwinden, sodass das Auto schnell in der prallen Sonne steht.
Oft ist es auch nur aufmerksamen Passanten zu verdanken, dass Kinder und Tiere aus brütend heißen Fahrzeugen gerettet werden. Rechtlich ist in einem solchen Fall übrigens jedermann verpflichtet, einzugreifen. „Wenn jemand bemerkt, dass ein Kind gefährdet ist (z.B. schreien, erbrechen, kollabieren), ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet“, erklärt Martin Echsel aus der ARBÖ-Rechtsabteilung. Eine Autoscheibe einzuschlagen hat kein juristisches Nachspiel, sofern es unter der Voraussetzung des entschuldigenden Notstandes erfolgt. Von diesem spricht man, wenn der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den dieser Eingriff abwenden soll. „Hier wird eine Güterabwägung getroffen, Auto oder Leben. Natürlich geht das Leben vor. Passanten sind verpflichtet, Abhilfe zu schaffen und einzuschreiten, da man sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung strafbar macht“, sagt Echsel. Konkret rät der ARBÖ in einer derartigen Situation folgendermaßen vorzugehen:
Den verantwortlichen Erziehungsberichtigen, sowie den Tierbesitzern drohen hingegen in weiterer Folge eine saftige Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Entstehen durch die Befreiungsaktion Kosten, so müssen diese ebenfalls von dem Verantwortlichen beglichen werden.
Quelle: OTS