vonOTS
JUNI 12, 2021
Wien (OTS) - Nach einem mauen Frühling wurden warme Sommertage bereits in ganz Österreich herbeigesehnt. Doch auf eines wird bei den steigenden Temperaturen leider häufig vergessen: Der richtige Schutz vor Sonne und UV-Strahlen ist nicht nur in der Freizeit, sondern auch bei der Arbeit wichtig.
Im Juli und August klettern die Temperaturen in Österreich auf Höchstwerte. Bis zu 37° Grad wurden im vergangenen Jahr gemessen. Doch selbst bei niedrigeren Temperaturen werden Sonnenstrahlen schnell zur Gefahr: Denn von April bis September ist in Österreich die intensivste UV-Strahlung zu finden und unsere Haut somit am stärksten gefährdet. Wer sich im Freien aufhält, sollte nicht auf einen guten UV-Schutz vergessen, um Haut und Augen vor der Sonne zu schützen. „Die vergangenen Jahre waren durch außergewöhnlich heiße Tage geprägt, das blieb unter anderem im Bauwesen nicht ohne Folgen. Cleverer Hitzeschutz kann dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der Arbeiterinnen und Arbeiter zu erhalten und dient zugleich als UV-Schutz“, so AUVA-Experte Dr. Emmerich Kitz.
Der richtige Schutz bei der Arbeit
Besonders in der Mittagszeit von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist der Sonnenschutz unverzichtbar. Dazu gehört nicht nur die Anwendung von Sonnenschutzcremen, auch passende Arbeitskleidung und eine Sonnenschutzbrille schützt vor den UV-Strahlen. Die effektivste Schutzmaßnahme für Haut und Augen ist die Vermeidung von direkter Sonneneinstrahlung. Zwar ist dies in der Freizeit mit einem schattigen Platz an der frischen Luft recht einfach gelöst, in der Arbeitszeit hingegen oftmals nicht möglich. „Bereits punktuelle Beschattungen reduzieren die UV-Bestrahlung deutlich. Dies nützt nicht nur dem Baufortschritt durch gleichbleibende Leistungsfähigkeit, sondern dient vor allem der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Arbeitgeber sollten deshalb nach dem TOP-Prinzip in den Sonnenschutz investieren“, erklärt Kitz. Das TOP-Prinzip beschreibt den Arbeitsschutz nach technischen (z.B. Abschattung durch Sonnensegel), organisatorischen (z.B. Vermeiden von Arbeit in der Mittagszeit) und personenbezogenen Schutzmaßnahmen (z.B. Schutzkleidung). Unter anderem können Sonnensegel oder Sonnendächer bei der Arbeit im Freien Schatten bieten. Auch mit einer Arbeitsplatzrotation lässt sich die UV-Belastung von einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduzieren.
Wenn die Arbeit im Schatten nicht möglich ist, müssen weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden: Den besten Schutz bietet, neben der Beschattung, Kleidung mit einen Sonnenschutzfaktor von UPF 50+. Mit der richtigen Arbeitskleidung kann das Risiko von Hautschäden entscheidend minimiert werden. Ebenfalls hilfreich ist ein Nackenschutz bei Arbeitshelmen und Kappen, der die empfindlichen Hautstellen abdeckt. Funktionskleidung kann außerdem den Körperschweiß nach außen ableiten, wodurch der Körper abgekühlt wird. Körperstellen, die auch mit Schutzkleidung unbedeckt bleiben, sollten dann mit Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor eingecremt werden.
Beim Augenschutz auf Qualität achten
Neben der passenden Schutzkleidung ist auch der Schutz der Augen mit der richtigen Sonnenschutzbrille mit UV-Filter für ein sicheres Arbeiten im Freien wichtig. Besonders bei Berufen wie der Blechbearbeitung oder auf Höhenbaustellen, wo mit reflektierenden Oberflächen gearbeitet wird, braucht es guten Augenschutz. Sonnenschutzbrillen mit Polarisationsfilter schaffen hierbei Abhilfe gegen störende Reflexionen.
Bei der Auswahl der Sonnenschutzbrille ist neben dem Tragekomfort vor allem auf eine ausreichende Abdeckung zu achten, so dass an den Rändern keine Strahlung ins Auge gelangt. Dazu kommen die CE-Kennzeichen und eine Schutzstufe (häufig 5-2 oder 5-2,5) nach EN 172, die für die Eignung als persönliche Schutzrüstung ausschlaggebend ist. Für den Gebrauch in der Freizeit sind Sonnenbrillen der Kategorie 2 oder 3 nach EN ISO 12312-1 ein ausreichender Schutz für die Augen.
Die wichtigsten Tipps zum Sonnenschutz
Weitere Informationen finden Sie unter: www.auva.at/gesunde-haut
Über die AUVA:
Bei der AUVA sind ca. 4,5 Millionen Personen gesetzlich gegen die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus den Beiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Kernaufgaben der AUVA sind die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie die Heilbehandlung und Rehabilitation. Ziel ist es, Unfallopfer und Beschäftigte mit Berufserkrankungen möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eine weitere Kernaufgabe der AUVA ist die finanzielle Entschädigung. Diese vier Aufgabenbereiche der AUVA ermöglichen eine integrierte und effiziente Unfallversicherung mit hohem volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen.
Die AUVA betreibt das Traumazentrum Wien mit den beiden Standorten Meidling und Brigittenau/Lorenz Böhler, die Unfallkrankenhäuser Linz, Salzburg, Klagenfurt und Steiermark mit den beiden Standorten Graz und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling (Wien), Weißer Hof (NÖ), Häring (Tirol) und Tobelbad (Steiermark). In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich rund 380.000 Patientinnen und Patienten auf medizinischem Spitzenniveau versorgt, davon 46.000 stationär.
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Quelle: OTS