vonRedaktion Salzburg
AUGUST 31, 2020
Zehn Grenzübergänge im Burgenland bleiben offen, Pendeln in 30 Kilometern Entfernung von der Grenze möglich – weitere Gespräche auf Ministeriumsebene laufen
Morgen, am Dienstag, dem 1. September, führt Ungarn erneut sowohl polizeiliche als auch gesundheitsbehördliche Grenzkontrollen ein. Laut den entsprechenden Verordnungen der ungarischen Regierung dürfen dann nicht-ungarische Staatsbürger – mit Ausnahmen – nicht nach Ungarn einreisen. Für ungarische Staatsbürger gelten zwei Wochen Heimquarantäne, aus der man nach zwei negativen Tests entlassen werden kann. Personen mit Aufenthaltsgenehmigung in Ungarn werden wieder den ungarischen Staatsbürgern gleichgestellt sein.
Ausgenommen von dieser Regelung werden voraussichtlich:
Nach Information der Österreichischen Botschaft in Budapest wird auch für ungarische SchülerInnen/Studierende der Grenzübertritt genehmigungspflichtig sein, da sie nicht mehr unter die Pendlerregelung fallen. Daher sollten auch sie um eine Genehmigung ansuchen und eine Schulbestätigung/Studienbestätigung mitführen.
Die Sondergenehmigung gibt es unter folgendem Link in englischer und ungarischer Sprache zur Online-Beantragung bzw. zum Download: https://ugyintezes.police.hu/en/meltanyossagi-kerelem
Beim Bahnverkehr sowie beim internationalen Güterverkehr wird es keine Einschränkungen geben.
Im Burgenland wird ein Großteil der 68 Grenzübergänge von ungarischer Seite geschlossen. Geöffnet bleiben lediglich folgende Grenzübergänge:
Von 00.00 bis 24.00 Uhr:
Von 05.00 bis 19.00 Uhr:
Von 05.00 bis 21.00 Uhr:
Genaue Regelungen sollen in bilateralen Gesprächen auf politischer Ebene des Außen- und des Innenministeriums mit den entsprechenden Ministerien in Ungarn zeitnahe geklärt werden.
Die Einreisekontrollen und gesundheitsbehördlichen Grenzkontrollen auf österreichischer Seite erfolgen auch weiterhin entsprechend der Einreiseverordnung. Auch die Grenzüberwachung wird weiter fortgesetzt.
Quelle: Land Burgenland