vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 12, 2021
2G auch für Freizeit- und Kultureinrichtungen und Weihnachtsmärkte / Verordnung kundgemacht
(LK) Am Montag, 15. November, tritt die 2. Salzburger Covid-19-Maßnahmenbegleitverordnung in Kraft. Sie schreibt FFP2-Maskenpflicht für alle Arbeitskräfte mit Kundenkontakt oder bei Abstand unter einem Meter zu Kollegen, bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren, in Restaurants und allgemein zugänglichen Bereichen von Hotels und Beherbergungsbetrieben, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie auf Märkten – auch im Außenbereich – vor.
Ein 2G-Nachweis – geimpft oder innerhalb der vergangenen 180 Tage genesen – gilt jetzt zusätzlich für Museen, Kunsthallen und kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien, Archive und auf Gelegenheitsmärkten wie etwa dem Christkindlmarkt. Alkohol trinken ist dort verboten.
Quelle: Land Salzburg