Salzburg: Ab Montag PCR-Gurgeltestausgabe mit Mengenbeschränkung

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 13, 2021

Salzburg

Außerdem: Neue Testkits bereits ausgeliefert

(HP) Ab kommendem Montag, 15. November, wird es eine Ausgabereglementierung in Form einer Online-Registrierung für die PCR-Gurgeltests zur Eigenanwendung in den SPAR-Märkten geben. Damit solle sichergestellt werden, dass jeder, der einen Test benötigt, auch einen bekommt, teilt die mit der Testabwicklung beauftragte Firma Novogenia mit.

Vorrangige Zielgruppe des Angebots sind laut Novogenia nicht immunisierte Menschen, die diese Tests aus rechtlichen Gründen als Nachweis benötigen. Mit dieser Maßnahme will Novogenia dem Horten von Testkits entgegenwirken.

Novogenia führt Vorab-Registrierung ein

Vor dem Abholen in den SPAR-Filialen muss man sich ab Montag online registrieren, im Anschluss hat man 20 Minuten Zeit, die Abholung der Testkits (zehn einzelne Tests für eine Person) an der Kasse zu bestätigen. Wichtig ist, dass man die Funktion „Jetzt Probenset abholen“ erst unmittelbar vor dem Besuch in der Filiale aktiviert. Danach ist eine erneute Testabholung durch dieselbe Person erst nach 14 Tagen wieder möglich. Zur Einführung der Regelung wird bei geringen Überschreitungen dieser 20-minütigen Zeitspanne laut Novogenia kulant vorgegangen. Alle, die bereits Testkits haben und registriert sind, können diese verbrauchen, ohne sich jetzt erneut anmelden zu müssen.

Zwei verschiedene Testkits – beide gültig

Aktuell sind im Bundesland Salzburg zwei unterschiedliche Testkits von Novogenia im Umlauf. Die seit einigen Tagen neu ausgelieferten Testkits wurden in ihrer Anwendung vereinfacht. So wird etwa künftig mit Leitungswasser statt mit einer Salzwasserlösung gegurgelt, und es kommt nur noch ein Röhrchen pro Test zur Anwendung, das mit Leitungswasser befüllt wird. Die Anwendung ist in der Gebrauchsanweisung eindeutig beschrieben und in einem Video auf www.sbg-gurgelt.at dargestellt. Die bereits ausgelieferten Testkits mit zwei Proberöhrchen sind nach wie vor gültig und können aufgebraucht werden.

Quelle: Land Salzburg

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