vonRedaktion Salzburg
MAI 08, 2024
Bezirkshauptmannschaften verordnen Abfahrtssperren von 8. Mai bis 30. Juni 2024 / Anrainergemeinden der A10 sollen entlastet werden
(LK) Drei lange Wochenenden – Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam – alleine im Mai, dann noch ein meist reisestarker Juni. Die Abfahrtssperren werden zwischen Puch-Urstein und Eben im Pongau wieder aktiviert. Sie gelten laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaften Hallein und St. Johann von 8. Mai 2024 (15 Uhr) bis 30. Juni 2024 (24 Uhr).
Stau auf der A10 ist an den kommenden Reisewochenenden vorprogrammiert. Von 8. Mai bis 30. Juni gelten die Abfahrtssperren, um den Ausweichverkehr gering zu halten.
Das Ziel ist klar: Der Verkehr soll an den starken Reisetagen auf der Tauernautobahn bleiben, der Ausweichverkehr durch die Anrainergemeinden so gering wie möglich gehalten werden. Daher gelten von 8. Mai 2024 (15 Uhr) bis 30. Juni 2024 (24 Uhr) zwischen den Autobahnabfahrten Puch-Urstein und Eben im Pongau die Abfahrtssperren. Ausgenommen ist der Zielverkehr, also jene Autolenker, die ein Ziel im Bundesland Salzburg ansteuern. Kontrolliert sollen die Abfahrtssperren von der Asfinag werden.
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Quelle: Land Salzburg