Salzburg: Abgaben und Gebühren werden nicht erhöht

vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 10, 2023

Salzburg

Weitere Entlastung für Salzburgerinnen und Salzburger / Gültig ab 1. März 2023

(LK) Alle fünf Jahre muss die Salzburger Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung von der Landesregierung neu erlassen werden. Dabei werden normalerweise auch die Tarife an die Teuerungsrate angepasst. Zur Entlastung der Bevölkerung wird auf diese Valorisierung heuer verzichtet.

„Wir setzen laufend Maßnahmen, um die steigenden Preise zu bekämpfen und die Belastung für die Salzburgerinnen und Salzburger so gering wie möglich zu halten“, betont Landeshauptmann Wilfried Haslauer und fügt hinzu: „Dass wir die Tarife nicht erhöhen ist eine weitere finanzielle Unterstützung angesichts der Teuerung“. Dazu zählen zum Beispiel Abgaben und Gebühren für die Verleihung der Staatsbürgerschaft, Bewilligungen im Veranstaltungswesen, Bauwesen, Gesundheitswesen und bei Straßenverkehrs- und Schifffahrtsangelegenheiten, Genehmigungen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen oder im Bereich des Elektrizitätswesens.

Gleichzeitig mit Grundverkehrsgesetz

Aus Effizienzgründen wurde ein in Kraft treten mit 1. März dieses Jahres festgesetzt, da ab dann auch das neue Grundverkehrsgesetz gilt und die Salzburger Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung 2023 neue - sich auf dieses Gesetz beziehende - Tarifposten beinhaltet.

Anpassung zuletzt 2022

Eine Anpassung der Tarife an die Teuerungsrate ist aber nicht nur alle fünf Jahre vorgesehen, sondern auch dann, wenn die Geldwertentwicklung innerhalb dieses Zeitraums eine Veränderung um mindestens fünf Prozentpunkte erfährt (Zeitraum Juni bis Juni). Zuletzt war das zwischen 1. Juni 2020 und 1. Juni 2021 der Fall. Die dementsprechende Valorisierung trat mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

Haslauer appelliert an Gemeinden

Das Land Salzburg hat vor wenigen Wochen ein Anti-Teuerungspaket für die Gemeinden im Bundesland geschnürt, um sie bei der planmäßigen Umsetzung von Projekten zu unterstützen. „Mit diesem Paket werden wir für die Jahre 2023 und 2024 knapp elf Millionen Euro aus Gemeindeausgleichsfonds-Mitteln aufwenden. Damit diese Abfederung der Energiekosten auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt, appelliere ich erneut an die Gemeinden, überall wo es rechtlich möglich ist, ebenfalls keine Gebührenerhöhungen vorzunehmen“, so Landeshauptmann Haslauer.

Quelle: Land Salzburg

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