Dornbirn: Absichtlich schwere Körperverletzung mit Messer - Nachträge

vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 17, 2024

Polizei - Symbolbild
© Kauki, pixabay.com

Nachtrag 2:

Der 25-jährige Beschuldigte wurde am 16.10.2024 in den frühen Morgenstunden von Polizeibeamten angehalten und zum Zwecke fremdenrechtlicher Abklärungen zur Fremdenpolizei Dornbirn verbracht. Dabei verhielt sich der Mann ruhig und unauffällig. Es verdichteten sich die Hinweise, dass es sich bei dem Mann um einen Ukrainer handelt, der unter die Bestimmungen der Vertriebenenverordnung fällt und damit ein Aufenthaltsrecht in Österreich besitzt. Während die finalen Abklärungen mit der zuständigen Behörde im Gange waren, verließ der Angehaltene den Anhalteraum durch ein Fenster. Im Rahmen einer sofortigen Fahndung konnte der Mann, gegen welchen zu diesem Zeitpunkt der Verdacht einer Verwaltungsübertretung vorlag, nicht mehr angetroffen werden.

Nachtrag:

Es wird ergänzend berichtet, dass der festgenommene Beschuldigte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Feldkirch in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert wurde. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts des versuchten Mordes ermittelt.

Erstmeldung:
Am 16.10.2024 gegen 13:00 Uhr kam es in einem Einfamilienhaus in Dornbirn zu einem Messerangriff durch einen 25-jährigen Mann. Dieser dürfte dabei zuvor beim Hausbesitzer nach Kleidung gebettelt haben. Im Zuge dessen ergriff der Beschuldigte ein in der Küche liegendes Messer und begann unmittelbar auf den Hausbesitzer einzustechen. Nach einem Handgemenge konnte sich das Opfer in Sicherheit bringen und davon laufen. Im Zuge einer sofort eingeleiteten Großfahndung von insgesamt 17 Polizeistreifen und dem Polizeihubschrauber Libelle konnte der Beschuldigte kurze Zeit später ca. 1 Kilometer vom Tatort aus widerstandslos durch Polizeibeamte festgenommen werden. Der Mann befindet sich derzeit in Polizeigewahrsam und wird zum Sachverhalt befragt. Das 42-jährige Opfer wurde mit Verletzungen unbestimmten Grades in das Krankenhaus Dornbirn eingeliefert - derzeit dürfte keine Lebensgefahr bestehen.

Quelle: LPD Vorarlberg

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