Innsbruck: Abstandhalten auch beim Wanderausflug

vonRedaktion International
NOVEMBER 09, 2020

Foto: Stadt Innsbruck

Speisen können abgeholt, aber nicht vor Ort konsumiert werden

Das Betreten und der Aufenthalt in den Bereichen der Gastronomie sind laut der aktuell gültigen Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung des Bundes überall verboten. Eine Abholung von Speisen und Getränken in der Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr ist jedoch zulässig. Dieses Service bieten in der Stadt sowie auf dem Berg mehrere Betriebe auch an. Besonders die warmen Spätherbsttage laden zu einer Wanderung zu einer der sechs städtischen Almen ein. „Wir sind als Stadt Innsbruck dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass die Verordnungen des Bundes eingehalten werden. Darunter fällt auch das Sperren von Gastronomiebetrieben“, erklären Bürgermeister Georg Willi und Vizebürgermeister Mag. Ing. Johannes Anzengruber, BSc und führen weiter aus: „Es ist daher auch notwendig, die städtischen Almen und die dazugehörigen Freibereiche zu sperren. Das Forstamt sperrt deshalb nun die betreffenden Bereiche bei den städtischen Almen der Nordkette, damit es bei Freizeitsuchenden nicht zu Missverständnissen kommt. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen.“

Appell aufeinander zu achten

Bürgermeister Willi und Vizebürgermeister Anzengruber appellieren an die Bevölkerung selbst in der Natur Abstand zu halten und die gültigen Vorschriften einzuhalten. Die Konsumation der Speisen außerhalb des Gastrobereichs, im Grünen, ist jederzeit möglich. Abschließend bitten die beiden noch, den Abfall wieder zurück zur Alm zu bringen oder mitzunehmen. Jene AlmpächterInnen, die „take away“ anbieten, sind für die Müllentsorgung selbst zuständig, ansonsten betreut das Forstamt wie gewohnt die städtischen Mülleimer entlang der Wanderwege und Spielplätze. SAKU

Quelle: Stadt Innsbruck

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