vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 06, 2022
Bürgermeister garantiert ungestörten Betrieb im Personalwesen
Wie bekannt, hat Bürgermeister Georg Willi die Magistratsgeschäftsordnung geändert, um sich schützend vor eine leitende Mitarbeiterin zu stellen, die der Stadtsenat mehrheitlich abberufen wollte. Der Innsbrucker Gemeinderat hat daraufhin in seiner letzten Sitzung mehrheitlich verlangt, dass die Änderung der Magistratsgeschäftsordnung betreffend das Personalamt zurückgenommen werde. Bürgermeister Georg Willi hat daraufhin eine rechtliche Prüfung dieses Antrags angekündigt.
Die Gemeindeaufsicht erblickt nun keinen Widerspruch zwischen der Bestimmung des § 38 Abs. 3 Innsbrucker Stadtrecht 1975, wonach der Bürgermeister das Nähere über den Geschäftsgang im Stadtmagistrat in einer Geschäftsordnung regelt, und einem diesbezüglichen Weisungsrecht des Gemeinderates. Sämtliche Organe der Gemeinde seien dem Gemeinderat für die Erfüllung ihrer dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zugehörigen Aufgaben verantwortlich.
„Ich werde aufgrund dieser Aussage die Änderung der Magistratsgeschäftsordnung zurücknehmen, gleichzeitig aber alles tun, damit der laufende Betrieb im Personalwesen nicht leidet. Wir haben aktuell fast dreißig Stellen zu besetzen, was angesichts der schwierigen Arbeitsmarktlage eine extreme Herausforderung darstellt,“ so Bürgermeister Georg Willi.
Quelle: Stadt Innsbruck