vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 08, 2022
Änderungsvorschläge zum Gesetzesentwurf bis 4. November möglich
Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat zum Entwurf eines Gesetzes über eine Änderung des Kinder- und Jugendgesetzes das Begutachtungsverfahren eingeleitet. Der Gesetzesentwurf ist bis Freitag, 4. November 2022, auf dem Veröffentlichungsportal des Landes Vorarlberg im Internet veröffentlicht (www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf). Bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Vorarlberger Landesregierung kann in den Gesetzesentwurf Einsicht genommen werden. Jede Person kann während der Begutachtungsfrist über das im Veröffentlichungsportal des Landes Vorarlberg abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge abgeben.
Die vorliegende Novelle des Kinder- und Jugendgesetzes sieht im Kinder- und Jugendschutz eine Ergänzung der Genuss- und Suchtmittelbestimmung (§ 16) vor, wonach sowohl die Abgabe von sonstigen Rausch- und Suchtmitteln an Kinder und Jugendliche, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Abhängigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen, als auch deren Konsumation durch Kinder und Jugendliche verboten werden sollen.
Quelle: Land Vorarlberg