Vorarlberg: Änderung des Sozialleistungsgesetzes in Begutachtung

vonRedaktion International
AUGUST 26, 2022

Vorarlberg

Änderungsvorschläge zum Gesetzesentwurf bis 20. September möglich

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat zum Entwurf eines Gesetzes über eine Änderung des Sozialleistungsgesetzes das Begutachtungsverfahren eingeleitet. Der Gesetzesentwurf ist bis Dienstag, 20. September 2022, auf dem Veröffentlichungsportal des Landes Vorarlberg im Internet veröffentlicht (www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf ), bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Vorarlberger Landesregierung kann in den Gesetzesentwurf Einsicht genommen werden. Jede Person kann während der Begutachtungsfrist über das im Veröffentlichungsportal des Landes Vorarlberg abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge abgeben.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf des Sozialleistungsgesetzes sollen im Bereich der Sozialhilfe mehrere Änderungen aufgrund der Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, BGBl. I Nr. 78/2022, vorgenommen (Härtefallregelung im Rahmen der Sozialhilfe, weitere Ausnahmen von der Anrechnung eigener und öffentlicher Mittel, weitere Ausnahmen von der Anwendung der Definition der Haushaltsgemeinschaft) und die Kinderrichtsätze als Teil des Vorarlberger Paketes gegen die Teuerung um 5 % erhöht werden. Zudem sollen im Rahmen der Organisation die Aufgaben der Organe des Sozialfonds und der Geschäftsführung klarer voneinander abgegrenzt werden.“

Quelle: Land Vorarlberg

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