Vorarlberg: Änderungen bei der Gültigkeitsdauer des Grünes Passes ab 1. Februar

vonRedaktion International
JÄNNER 23, 2022

Vorarlberg

Für doppelt Geimpfte nur noch sechs statt neun Monate gültig; für dreifach Geimpfte bleiben neun Monate; ausreichend Impfkapazitäten vorhanden

Bregenz (VLK) – Auf eine wichtige Änderung im Grünen Pass macht Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher aufmerksam. Ab 1. Februar wird sich die Gültigkeitsdauer des Grünen Passes für doppelt Geimpfte deutlich verkürzen: nämlich von neun auf sechs Monate. Für dreifach Geimpfte bleibt die Dauer mit neun Monaten unverändert. Für rund 35.000 Personen in Vorarlberg könnte das bedeuten, dass ihr Grüner Pass von einem Tag auf den anderen seine Gültigkeit verliert, wenn bis zum 1. Februar nicht die Booster-Impfung durchgeführt wird. Martina Rüscher weist einmal mehr darauf hin, dass genügend Impfslots zur Verfügung stehen, um sich den notwendigen dritten Stich rechtzeitig zu holen.

Die entsprechende Überarbeitung der Verordnung, die für diese Änderungen notwendig ist, ist zwar noch nicht fertig, aber das Gesundheitsministerium informiert bereits auf seiner Seite über die bevorstehende Anpassung:

„Mit 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich (Grüner Pass):
Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.“

Rechtzeitig dritte Impfung holen
„Wer also am 1. Februar eine unangenehme Überraschung vermeiden will, sollte rechtzeitig die Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen“, betont Martina Rüscher. „Damit bleiben Sie nicht nur geschützt, sondern der Grüne Pass behält seine Gültigkeit, damit Sie weiterhin Restaurants, kulturelle Veranstaltungen oder Handelsbetriebe besuchen oder beispielsweise auch weiterhin Skifahren können.“

Bis zu 35.000 Personen werden von dieser Umstellung betroffen sein, informiert die Landesrätin und weist einmal mehr auf das umfangreiche Impfangebot des Landes hin. „Wir haben auch für die kommende Woche noch genügend freie Impftermine und wir können bei Bedarf noch weitere Slots frei schalten.“ Die Landesrätin empfiehlt einen Termin für die Impfung vorab zu buchen, um die Abwicklung für alle einfache zu machen – insbesondere bei größerer Nachfrage.

Grüner Pass
Wer dennoch in die Situation kommt, dass der Pass aufgrund der fehlenden Voraussetzungen seine Gültigkeit verliert, kann jederzeit – selbstverständlich auch nach dem 1. Februar – durch die dritte Impfung den Grünen Pass wieder aktivieren. Es ist nicht notwendig, wieder mit dem Impfen von vorne zu beginnen. Sobald der dritte Stick im e-Impfpass eingetragen ist, kann auch der Grüne Pass wieder aktiviert werden.

Ausführliche Informationen zum Grünen Pass finden Sie hier:

Der Grüne Pass (gruenerpass.gv.at)
Die aktuellen Maßnahmen zum Coronavirus im Überblick (sozialministerium.at)

Quelle: Land Vorarlberg

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