Innsbruck: Änderungen im Wohnbauförderungsgesetz

vonRedaktion International
AUGUST 11, 2020

Foto: IKM/W. Giuliani

Stellungnahmen der Stadt Innsbruck zeigen: Visionäre Maßnahmen für langfristigen leistbaren Wohnraum fehlen

Die geplante Gesetzesänderung im Wohnbauförderungsgesetz des Landes Tirol liegt vor. Dazu werden dem Stadtsenat diese Woche diverse Stellungnahmen der Stadt zur Kenntnis gebracht. Bürgermeister Georg Willi fasst diese zusammen: „Das Urteil ist nüchtern. Schnell wird klar, die großen Maßnahmen bleiben aus. Der Stadt Innsbruck fehlen zentrale Aspekte, um im Kampf für leistbares Wohnen erfolgreicher zu sein.“

Missbrauch von gefördertem Wohnbau nimmt zu
Die Stellungnahmen der Stadt Innsbruck skizzieren zwei zentrale Herausforderungen. Die Erfahrungen zeigen, dass der Missbrauch von gefördertem Wohnbau immer häufiger wird. Dabei werden die Förderungen frühzeitig zurückgezahlt, um die Wohnungen anschließend um ein Vielfaches am freien Markt zu veräußern. Die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer kommt selbst nicht in den Genuss einer Förderung. „Auf den Punkt gebracht bedeutet dies: eine ursprünglich leistbare Wohnung kommt später teuer auf den freien Markt. Dabei wäre es wichtig, den günstigen Wohnraum langfristig zu garantieren“, hält Willi fest.

Die Stadt Innsbruck schlägt deshalb vor, strengere Auflagen für Personen, die eine Wohnbauförderung beantragen, vorzuschreiben. Eine frühzeitige Rückzahlung der Förderung sollte beispielsweise erst nach Ablauf von 35 Jahren erlaubt werden. Somit bleibt der Wohnraum auch für zukünftige Generationen leistbar. „Einmal gefördert muss immer gefördert bleiben. Nur so können wir günstigen Wohnraum langfristig sichern“, stellt Willi klar.

Preisbindung bei studentischem Wohnen bleibt aus
Ein weiterer mutiger Schritt fehlt bei der Preisbindung von leistbaren studentischen Wohnungen. Sowohl die Landes- als auch Stadtregierung hat dem studentischen Wohnen besondere Priorität gegeben. Doch eine klare Preisbindung von Seiten des Landes fehlt. Die Bedarfsanalyse und eine umfangreiche Studie der Stadtplanung zeigt, dass der Preis für einen Heimplatz maximal 400 Euro pro Person kosten darf. Nur so kann der Anteil der Heimplatzquote von 10 auf 15 Prozent gehoben werden. Die empfohlene Preisbindung der Stadtplanung würde sich zusätzlich beruhigend auf den Wohnungsmarkt auswirken. „Wir ersuchen die Landesregierung dringend, hier mutige Schritte zu setzen“, schließt Willi ab.


Quelle: Stadt Innsbruck

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