Graz: Aktuelle Corona Maßnahmen für die Wirtschaft

vonRedaktion International
DEZEMBER 04, 2020

Graz

Lockerungen ab 7.Dezember

Die Ausgangsbeschränkungen werden reduziert und gelten nur noch zwischen 20:00 und 06:00 Uhr.

Private Kontakte sind möglich, bleiben allerdings eingeschränkt. Es ist erlaubt, Personen aus einem anderen Haushalt (bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder) zu treffen. Treffen sollten aber trotzdem so gut es geht vermieden werden.

Ausnahmen gibt es von 24.-26. Dezember und am 31. Dezember. Hier ist es möglich, dass sich insgesamt 10 Personen treffen, unabhängig von der damit verbundenen Anzahl der Haushalte.

Handel und Dienstleistungen

Der Handel darf wieder geöffnet und körpernahe Dienstleistungen angeboten werden. Ebenso öffentliche Institutionen wie Museen, Galerien, Büchereien usw.



Die Beschränkung von 10 Quadratmeter pro Kunde bleibt aufrecht. In Shoppingcentern wird nur die Fläche der Shops für diese Berechnung herangezogen.


Gastronomie, Hotels und Beherbergungsbetriebe

Gastronomiebetriebe bleiben bis 7. Jänner geschlossen. Abholung ist im Zeitraum von 06:00-19:00 Uhr möglich. Alkoholische Getränke dürfen auch per Abholung nicht verkauft werden. Lieferservices bleiben ohne Beschränkung.

Bars und Nachtlokale bleiben geschlossen.

Ebenso weiterhin geschlossen bleiben Hotels und Beherbergungsbetriebe. Ausnahmen gibt es nur in Ausnahmefällen z.B. für unaufschiebbare Geschäftsreisen.

Wirtschaftliche Entschädigung gibt es für die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer in Form von bis zu 50 % des entgangenen Umsatzes des Vergleichszeitraums des Vorjahres. Dies gilt bis Ende Dezember. Ab 1. Jänner kann der Fixkostenzuschuss II beantragt werden. Weitere Infos

Arbeitsplatz

Überall wo es möglich ist, soll weiterhin im Home-Office gearbeitet werden.Am Arbeitsplatz muss weiterhin ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Wenn das Abstandhalten nicht möglich ist und es gibt keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, Plexiglas, feste Teams etc.) gibt, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz notwendig.

Weihnachtsmärkte, Kultur & Veranstaltungen

Weihnachtsmärkte sind nicht zulässig. Veranstaltungen (kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern, etc.) sind untersagt. Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen.

Sport und Freizeitbetriebe

Sämtliche Sportstätten bleiben für Hobbysportler weiterhin geschlossen und alle Kontaktsportarten (Fußball etc.) sind untersagt. Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, etc. ist untersagt.

Outdoor Sportstätten und Tierparks können ab 24. Dezember öffnen.

Schulen

Die Kindergärten und Pflichtschulen werden wieder geöffnet.

Die Oberstufen hingegen bleiben, mit Ausnahme der Maturaklassen, weiterhin geschlossen.

Abstand und MNS-Schutz

Weiterhin Mindestabstand von 1 Meter gegenüber Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. In geschlossenen Räumen besteht zusätzlich Maskenpflicht.

Reisen

Von 19. Dezember bis 10. Jänner soll die Einstufung der Risiko-Gebiete auf Basis der 14-Tage-Inzidenz der positiven Corona-Fälle passieren.

Länder, die einen Wert höher als 100 verzeichnen werden als Risiko-Gebiet eingestuft. Personen, die aus einem Risiko-Gebiet einreisen, müssen 10 Tage in Quarantäne. Nach 5 Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden, um die Quarantäne bei einem negativen Testergebnis zu beenden.

Quelle: Stadt Graz

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