vonRedaktion Salzburg
AUGUST 26, 2023
Ausgewählte Beschlüsse aus der Sitzung vom 25. August 2023
Das „Aufsteirern" Festival rückt mit großen Schritten näher. Am 16. und 17. September wird Graz wieder auf einzigartige Art und Weise Tradition und Moderne miteinander verbinden. Ein gut sichtbares Zeichen der Großveranstaltung sind die Fahnen am Schloßberg, Hauptplatz und in der Herrengasse. Sie werden in der gesamten Woche auf das „Aufsteirern" Festival hinweisen. Der Antrag zum Aufhängen der Beflaggung fiel gegen die Stimme der KFG.
Das „VinziDorf" besteht mittlerweile seit 30 Jahren. Es ist ein permanentes Vermächtnis des kürzlich verstorbenen Gründers, Pfarrer Wolfgang Pucher. Um ihn zu Ehren und auf das Jubiläum des „VinziDorfs" hinzuweisen, wird ab September 2023 für ein Jahr lang eine Straßenbahn mit „VinziDorf"-Beklebung durch Graz unterwegs sein. Die Vinzenzgemeinschaft betreibt das „VinziDorf" und wird 10.000 Euro an Eigenmitteln für diese Aktion erbringen. Die weiteren 55.000 Euro, die dafür benötigt werden, deckt eine Förderung der Stadt Graz.
Ein Abänderungsantrag der ÖVP, dass die 55.000 Euro direkt den "VinziWerken" zur Verfügung gestellt werden und nicht zweckgebunden an die Straßenbahn sind, wurde gegen die drei Stimmen der KPÖ sowie die Stimme der KFG abgelehnt. Die Grüne Vizebürgermeisterin Judith Schwentner war bei der Sitzung entschuldigt.
Der ursprüngliche Antrag wurde gegen die Stimmen der ÖVP beschlossen.
Beim Erdbeben in der südöstlichen Türkei und in Nordsyrien haben am 6. Februar 2023 unzählige Menschen ihr Zuhause verloren. Der Wiederaufbau wird noch einige Zeit benötigen und zahlreiche finanzielle und humanitäre Ressourcen binden. In Abstimmung mit der Vereinigung „Eastern Mediterranean Municipalities Union" spendet die Stadt Graz 20.000 Euro an die Erdbebenopfer, um direkt unterstützen zu können. Damit wird ein Projekt gefördert, das zwei Wäschereien im Gebiet Hatay/Samandag errichtet, sodass die Bewohner:innen dort ihre Wäsche waschen können. Der Stadtsenat beschloss die humanitäre Hilfe ohne Gegenstimme.
Quelle: Stadt Graz