vonRedaktion International
APRIL 06, 2024
Ausgewählte Beschlüsse der Sitzung vom 05. April 2024
Förderungen in der Höhe von insgesamt 505.000 Euro werden an verschiedenste Vereine im Bereich der Integration ausgeschüttet. Unter ihnen der Verein MAFALDA, der Mädchen und junge Frauen unterstützt, die Organisation deutsch_und_mehr, die sich für den interkulturellen Dialog einsetzt und die Caritas-Akademie der Diäzöse Graz-Seckau. Die Förderungen wurden vorab vom Migrant:innenbeirat überprüft und befürwortet. Der Stadtsenat gab die Gelder einstimmig frei.
Verschiedene Kulturinstitutionen und -vereinigungen sowie Einzelpersonen haben um eine Förderung entweder für die Aktivitäten des heurigen Jahres oder für konkrete Projekte angesucht. Die Entscheidungsvorbereitung des Kulturressorts erfolgte überwiegend auf der Grundlage der Empfehlungen der spartenspezifischen Fachbeirät:innen, im konkreten Fall für den Bereich Bildende Kunst. So werden insgesamt rund 100.000 Euro ausgeschüttet. Der Stadtsenat beschloss die Freigabe der Mittel einstimmig.
Förderung für den Verein Lebensgroß
Der Verein Lebensgroß bietet Behandlungsangebote für Menschen, die an einer Essstörung erkrankt sind. In einem Tageszentrum durchlaufen die Teilnehmer:innen ein maßgeschneidertes Therapieprogramm in unterschiedlichsten Phasen. Ein multiprofessionelles Team begleitet sie wieder in den Lebensalltag und hilft ihnen, diesen nachhaltig aufrecht zu erhalten. Zum einen werden die Teilnehmer:innen durch Förderung und Stabilisierung ihrer vorhandenen Ressourcen in ihrem Lebensalltag unterstützt, um einen stationären Aufenthalt zu vermeiden. Zum anderen werden sie nach einem stationären Aufenthalt in ein selbstbestimmtes Leben zurückbegleitet und ein Rückfall bzw. ein weiterer stationärer Aufenthalt vermieden. Von Essstörung Betroffene, deren Angehörige sowie Kinder und Jugendliche werden durch eine breit aufgestellte Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit erreicht. Ebenso wird die Gesellschaft für das Themasensibilisiert. Die Unterstützung des Vereins in der Höhe von 45.000 Euro gab der Stadtsenat einstimmig frei.
Quelle: Stadt Graz