Kärnten: Angemessene Mindestlöhne sollen EU fairer und gerechter machen

vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 19, 2021

Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten

LH Kaiser in Videokonferenz mit politischen Vertretern aus ganz Europa: "Rahmen für europäische Mindestlöhne bietet besseren Arbeitnehmerschutz, stärkt sozialen Zusammenhalt und beugt Armut und Abwanderung vor.“

Klagenfurt (LPD). Die Bedeutung der sozialen Säule im Hinblick auf die portugiesische Ratspräsidentschaft wurde gestern, Mittwoch, in der Europäischen Fachkommission für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur (eine von sechs Fachkommissionen im Ausschuss der Regionen, AdR) diskutiert. Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser nutzte die Gelegenheit, um die von ihm für den AdR ausgearbeitete Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für einen europaweit einheitlich geregelten Rahmen für Mindestlöhne zur Diskussion und Abstimmung zu stellen:

„Gerade Geringverdienerinnen und Geringverdiener, insbesondere junge Menschen, Geringqualifizierte und prekär Beschäftigte, wurden von der Coronakrise, die sich auch negativ auf die Löhne auswirkt, besonders hart getroffen. Daher ist der Vorstoß für einen Rahmen für europäische Mindestlöhne jedenfalls zu begrüßen, um in Zukunft für einen größeren Arbeitnehmerschutz zu sorgen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und Armut sowie Abwanderung aus Regionen mit besonders niedrigen Löhnen vorzubeugen.“ Wichtig, so Kaiser weiter, sei es, dass jene Länder wie Österreich, welche ein hervorragendes Kollektivvertragssystem haben, dieses weiterhin so fortführen können. Durch die Einführung eines europaweiten Rahmens für Mindestlöhne dürften Kollektivverträge nicht angegriffen werden. Kaiser erhielt für seine Stellungnahme parteiübergreifende Zustimmung auch vom Berichterstatter zu dieser Richtlinie im Europäischen Parlament, dem EU-Abgeordneten, Denis Radtke.

Hintergrund für die Diskussion um Mindestlöhne ist ein Vorschlag der EU-Kommission, wonach Mitgliedstaaten, in denen weniger als 70 % der ArbeitnehmerInnen tarifvertraglich abgedeckt sind, einen Rahmen mit Voraussetzungen für Tarifverhandlungen schaffen sollen. Länder mit gesetzlichen Mindestlöhnen sollen klare Kriterien zur Festlegung des Mindestlohns und Referenzwerte zur Bewertung der Angemessenheit der Mindestlöhne anwenden.

In seiner Funktion als AdR-Berichterstatter begrüßt Landeshauptmann Peter Kaiser in seiner Stellungnahme, dass der Richtlinienentwurf keine soziale Mindestharmonisierung, sondern ein Regressionsverbot für höhere Schutzniveaus vorsieht. Als Ausgangspunkt für Berechnungen sollten 60 Prozent des Medianwertes und 50 Prozent des nationalen Durchschnittslohnes herangezogen werden. Kaiser sieht den Vorschlag als geeignetes Instrument, um im Dialog mit den Mitgliedstaaten eine Aufwärtskonvergenz der Mindestlöhne zu erreichen. „Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund von Niedriglöhnen und den negativen Auswirkungen von COVID-19 auf die Löhne wichtig“, so Kaiser. Wichtig, so der Landeshauptmann, sei es dabei, dass die bestehenden nationalen Mindestlohngesetze und die Rolle der Sozialpartner respektiert werden. Zudem müsse auch gegen das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern vorgegangen werden.


Quelle: Land Kärnten

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