vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 10, 2024
Vorfallszeit: 09.10.2024, 14:00 Uhr / Vorfallsort: 1., Universitätsring
Beamte der Landesverkehrsabteilung Wien konnten im Zuge einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle bei einem Taxifahrer folgende Umstände wahrnehmen:
a) Der 61-jährige Taxilenker (Stbg.:Österreich) war nicht im Besitz einer Lenkberechtigung, da ihm der Führerschein bereits abgenommen wurde.
b) Der Taxilenker war nicht im Besitz eines Taxilenkerausweises.
c) Der Taxilenker stand unter Suchtmittelbeeinträchtigung. Eine amtsärztliche Untersuchung ergab eine Beeinträchtigung durch Suchtmittelkonsum und Übermüdung.
d) Es lagen mehrere Delikte nach der Bundes- und Landesbetriebsordnung bezüglich des nichtlinienmäßigen Personenverkehrs und des Personenbeförderungsgewerbes sowie der Straßenverkehrsordnung vor.
Dem Lenker wurde der Fahrzeugschlüssel abgenommen sowie die Weiterfahrt untersagt. Durch das äußerst engagierte Einschreiten der Beamten konnte abermals ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit geleistet werden.
Quelle: LPD Wien