vonRedaktion Salzburg
APRIL 11, 2025
Am 8. April zeigte ein Direktor einer Salzburger Bank einen möglichen Betrugsfall bei der Polizei an. Ein Kunde, ein 76-Jähriger Salzburger, hatte mehrfach größere Beträge Geld ins Ausland überwiesen. Aufgrund der Umstände und, dass dies für diesen Kunden ungewöhnlich war, nahm die Bank Kontakt mit der Polizei auf.
Der Salzburger war vor etwa zwei Jahren auf eine Investmentanzeige in sozialen Medien gestoßen. Der 76-Jährige registrierte sich auf einer Online-Plattform und tätigte eine Einzahlung von 250,- Euro. Im September 2024 nahm eine unbekannte Person mit dem Salzburger Kontakt auf und teilte mit, dass er durch seine Einzahlung von 250,- Euro bereits 180.000,- Euro erwirtschaftet habe. Um sich den Betrag auszahlen zu lassen, müsse er für Anwaltskosten und Steuerabgaben mehrere Zahlungen leisten. Das Opfer tätigte daraufhin zehn Überweisungen auf verschiedene ausländische Konten. Der Täter intensivierte den Kontakt zu dem Salzburger und gab an, dass der Kontostand sich angeblich auf über 300.000,- Euro erhöht hätte. Der Täter forderte weitere Zahlungen und übernahm auch an der Wohnadresse des Opfers einen Betrag von 32.000,- Euro.
Durch intensive Ermittlungen konnten zwei Beschuldigte ausgeforscht werden. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 23-jährigen und einen 21-jährigen Deutschen. Die beiden Beschuldigten wurden über Anordnung der Staatsanwaltschaft in die Justizanstalt Salzburg verbracht. Durch die Tat entstand ein Gesamtschaden von rund 230.000,- Euro.
Nachtrag der Polizei:
Aufgrund des Sachverhalts bereitete die Polizei eine fingierte Geldübergabe vor. Das Opfer erklärte sich bereit einen fiktiven Geldbetrag in der Höhe von 50.000,- Euro zu übergeben. Die Polizisten hielten sich rechtzeitig in der Wohnung des Opfers auf, während Zivilbeamte den umliegenden Bereich observierten. Nachdem der Abholer an der Wohnanschrift erschien, wurde er noch in der Wohnung von der Polizei festgenommen. Der Mittäter, der gemeinsam mit dem Abholer angereist war, konnte in der Nähe der Wohnung durch eine Zivilstreife festgenommen werden.
Quelle: LPD Salzburg