Salzburg: Anregungen zur Standortverordnung in Salzburg

vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 26, 2021

Salzburg

Koalitionspartner einigen sich auf gemeinsame Vorgehensweise

(LK) Die Regierungspartner haben sich heute intensiv mit Fachleuten und Experten aus der Verwaltung zum Thema Europark und Baumax befasst, die Bewertung der Regierungsparteien ist unterschiedlich.

Die Salzburger Volkspartei und die NEOS erachten das vorliegende Gutachten und die ergänzenden Unterlagen als grundsätzlich nachvollziehbar. Es wird aber die Notwendigkeit zur Flächenreduktion im Ausmaß von rund 40 Prozent für beide Projekte sowie die überwiegende Nutzung der bestehenden Lagerflächen des Europarks als erforderlich erachtet. Grundsätzlich sind NEOS und ÖVP der Auffassung, dass der stationäre Handel gegen den Online Handel gestärkt und hier auch mit Augenmaß Entwicklung ermöglicht werden soll.

Mögliche Kaufkraftverlagerung wird kritisch gesehen

Die Grünen sehen die Sachlage nach wie vor sehr kritisch, vor allem den bestehenden Widerspruch zur Studie aus dem Jahr 2015 sowie mögliche Kaufkraftverlagerungen aus den Regionen. Die Auswirkungen zusätzlicher Flächenwidmungen auf kleinstrukturierte Handelsbetriebe in den Ortszentren gilt es, aus Sicht der Grünen, besonders zu berücksichtigen.

Einigung auf gemeinsame Vorgehensweise

Trotz unterschiedlicher Positionierungen konnten sich die Regierungspartner auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen. Der Studienautor wird aufgefordert, die bestehenden Differenzen zur Studie aus dem Jahr 2015 darzulegen und fundiert zu begründen. Sobald dies erfolgt ist wird Ende April das Hörungsverfahren eingeleitet. Innerhalb von sechs Wochen (statt der gesetzlich vorgeschriebenen vier Wochen) können die Öffentlichkeit, Fachdienststellen, Betroffene, Gemeinden, und andere Stellungnahmen und Argumente einbringen. Sämtliche Eingaben werden selbstverständlich gewürdigt. Abhängig von den Ergebnissen dieses Hörungsverfahrens wird im Laufe des Herbstes der Bericht der zuständigen Fachabteilung des Landes Salzburg erwartet. Danach wird die Landesregierung umgehend entscheiden.

Quelle: Land Salzburg

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