vonRedaktion International
FEBRUAR 13, 2022
Bregenz (VLK) – Ab Montag, 14. Februar, ist das Ansuchen für die Ausstellung einer ärztlichen Bestätigung über das Vorliegen eines Ausnahmegrundes von der gesetzlichen Impfpflicht online möglich, teilt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher mit. Aus administrativen Gründen ersucht sie, primär dieses Onlineformular zu verwenden. Wer die Möglichkeit dazu nicht hat, kann das Ansuchen auch auf postalischem Weg stellen.
Das Onlineformular ist unter www.vorarlberg.at/impfbefreiung abrufbar. Für das Ansuchen auf postalischem Weg ist das ausgedruckte, ausgefüllte Formular samt Identitätsnachweis und Befunden (in Kopie!) an folgende Adresse zu richten: Epidemieärztlicher Dienst Vorarlberg, Postfach 0406, 6900 Bregenz.
Wichtig: Die Hinweise in den Formularen sind unbedingt zu beachten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass unvollständige Ansuchen nicht bearbeitet werden. Die Übermittlung gefälschter Dokumente kann unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Quelle: Land Vorarlberg