Wien: Auflösung einer Versammlung

vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 01, 2022

Symbolbild
© Stefan Rotter, shutterstock.com

Ersuchen der Stadt Wien zur Auflösung eines Protestcamps

01.02.2022, 08:15 Uhr / Wien-Donaustadt:

Am 09.12.2021 wurde den Teilnehmern einer Versammlung gegen den Bau der Stadtstraße die behördliche Auflösung verkündet. Ab diesem Zeitpunkt wären die Demonstranten verpflichtet gewesen, die Kundgebung zu beenden und die Örtlichkeit zu verlassen. Die Manifestanten verblieben jedoch vor Ort.
Die Stadt Wien als Grundstückseigentümerin ersuchte nun um die Räumung des besetzten Areals. In den frühen Morgenstunden erfolgte die neuerliche Verkündung der behördlichen Auflösung und die polizeiliche Räumung, da die 12 anwesenden Manifestanten trotz neuerlich eingeräumter Frist das Areal nicht freiwillig verlassen wollten. Zwei Personen ketteten sich daraufhin mit den Armen an der Innenseite eines Rohrs, welches im Boden einbetoniert war, an. Gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr Wien wurde unter Zuhilfenahme von technischem Gerät die Fixierung gelöst. Zwischenzeitlich wurden die restlichen zehn Personen vom Gelände gebracht. Um eine neuerliche Besetzung zu verhindern, wurde von der Stadt Wien ein Bauzaun um das Areal errichtet und von Polizisten abgesichert. Währenddessen strömten weitere Personen zum Aktionsraum, die lautstark gegen die Räumung protestierten. Einige von diesen versuchten an einer Stelle den Bauzaun niederzureißen, was teilweise kurzzeitig auch gelang. Darüber hinaus versuchten Aktivisten Baufahrzeuge zu behindern sowie Baumschneidearbeiten zu verhindern. Durch das Einschreiten der Polizei konnte eine neuerliche Besetzung des Areals verhindert werden. Von den Beamten musste dabei auch Körperkraft angewandt und Pfefferspray eingesetzt werden. Dabei kam es zu einigen Festnahmen.
Im Zuge des Einsatzes wurden insgesamt 48 Personen vorläufig festgenommen. Ein Großteil davon nach dem Verwaltungsstrafgesetz, insbesondere, weil die Identität der Angehaltenen nicht festgestellt werden konnte, dies aber für die Anzeigenerstattung unumgänglich ist und weil in der strafbaren Handlung verharrt wurde. Fünf wurden wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt festgenommen.

Quelle: LPD Wien

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