vonRedaktion Salzburg
JULI 27, 2023
LR Teschl-Hofmeister: Außergewöhnliche sportliche Leistungen vor den Vorhang holen
Niederösterreich sucht auch im Jahr 2023 wieder den Seniorensportler oder die Seniorensportlerin. Das Land NÖ will unter dem Ehrenschutz von Senioren-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister die Vorbilder aus dem Hobbybereich oder aus dem Wettbewerb vor den Vorhang holen und die besten Leistungen mit der Auszeichnung zur Seniorensportlerin und zum Seniorensportler des Jahres 2023 küren.
Es ist erwiesen, dass Aktivität, Bewegung und Fitness die Lebensqualität steigern und zu mehr physischem und psychischem Wohlbefinden beitragen. Besonders im Alter wirkt sich sportliche Betätigung positiv auf ein vitales, erfülltes und selbstbestimmtes Leben aus. Personen der älteren Generation, die außergewöhnliche Erfolge im Sport erreichen, wirken auf viele andere motivierend und sind somit Vorbilder. „Daher möchte das Land Niederösterreich auch heuer wieder die Seniorensportlerinnen und Seniorensportler des Jahres küren und vor den Vorhang holen. Ihre Leistungen sollen ausgezeichnet werden und für andere als Motivation dienen“, erklärt Senioren-Landesrätin Teschl-Hofmeister.
Dabei geht es nicht in erster Linie um Leistungen im Spitzensport, sondern um sportliche Erfolge von älteren Menschen, die aus Freude an Bewegung – oftmals in einer Gruppe – erbracht werden. „Ich rufe alle aktiven und sportbegeisterten älteren Personen auf, sich bis 30. September 2023 zu bewerben und Vorbilder für zahlreiche andere Seniorinnen und Senioren zu sein“, so Teschl-Hofmeister.
Teilnahmeberechtigt sind alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher ab 55 Jahren mit und ohne Behinderung, die außergewöhnliche sportliche Leistungen erbracht haben, entweder durch eine Top-Platzierung bei einer nationalen oder internationalen Meisterschaft oder durch eine bemerkenswerte sportliche Leistung im Hobbybereich.
Alle Details zur Ausschreibung und das Bewerbungsformular online unter www.noe.gv.at bzw. per Telefon unter 02742/9005-16323.
Quelle: Land Niederösterreich