Oberösterreich: Aus der Sitzung der Oö. Landesregierung

vonRedaktion Salzburg
MAI 03, 2023

Oberösterreich

In ihrer Sitzung am 2. Mai 2023 fasste die Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse:

Förderungen im GesundheitsdienstInsgesamt 459.582 Euro werden für den Gesundheitsbereich freigegeben. Das betrifft zum einen den Arbeiter-Samariter-Bund Österreich, Landesverband Oberösterreich. Ihm werden die entsprechenden Landesgelder zur Einführung des Tetra-Funkes als Anschaffungs- und Implementierungskosten für die Jahre 2020 bis 2022 - als Investitionsförderung - gewährt. Weiters gehen die entsprechenden Mittel (als erste Rate) an das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband OÖ, zum Neubauvorhaben der Rot-Kreuz-Ortsstelle Grein.

Nahversorgung ist LebensqualitätLebendige Gemeinden schaffen Lebensqualität und zwar genau dort, wo die Menschen zu Hause sind. Deshalb hilft das Wirtschaftsressort des Landes Oberösterreich Unternehmen, die die Nahversorgung sichern und damit einen wertvollen Beitrag für das Gemeinwohl leisten. Mit dem Nahversorgungsprogramm sollen Investitionen von Betrieben gefördert werden, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die Bevölkerung, vor allem mit Waren des täglichen Bedarfs, beitragen. Die Fördermaßnahmen erstrecken sich auf die Schwerpunktbranchen der Nahversorgung und zwar Lebensmittelhandel mit Teil- und Vollsortiment, Fleischer, Bäcker sowie Gastronomie und Konditorei. Im Rahmen dieses Programms wird für ein entsprechendes Projekt in Wippenham ein Betrag in Höhe von maximal 33.900 Euro bereitgestellt.

Mobile Betreuung und HilfeDas Land OÖ unterstützt Städte mit eigenem Statut sowie die Sozialhilfeverbände in allen oö. Bezirken - gemäß den Richtlinien zur Förderung professioneller sozialer Dienste in Oberösterreich - mit rund 11,6 Mio. Euro (erster Teilbetrag der Landesbeihilfe 2023). Ziel dieser Richtlinien ist es, ein flächendeckendes, wirksames und wirtschaftliches Angebot an professionellen mobilen sozialen Diensten zu bereitzustellen, wodurch hilfs- und betreuungsbedürftige Menschen in die Lage versetzt werden, solange wie möglich im eigenen Haushalt und somit in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.


Quelle: Land Oberösterreich

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