Salzburg: Ausschussberatungen des Salzburger Landtags
vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 21, 2024
Foto: Land Salzburg/Neumayr
Beschlüsse zu elf Tagesordnungspunkten gefasst
(LK) Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute Beschlüsse zu elf Tagesordnungspunkten gefasst.
Wohnthemen, neue Sportstätten und Pflege waren die Schwerpunkte der heutigen Ausschussberatungen, bei denen elf Beschlüsse gefasst wurden.
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss diskutierte einen ÖVP-Antrag betreffend verpflichtende ärztliche Atteste für minderjährige Kunstschaffende (TOP 1) und nahm dazu einstimmig folgenden Antrag an:
- Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz im Sinne der Präambel zu novellieren.
Laborfleisch-Verbot
Danach behandelte der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Lebensgrundlagen einen FPÖ-Antrag betreffend ein Verbot der Herstellung und des Imports von Laborfleisch (TOP 2) und nahm dazu mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen jene von SPÖ, KPÖ und Grünen folgenden Antrag an:
- Die Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, die Produktion, den Vertrieb und den Import von sogenanntem Laborfleisch nicht (oder zumindest nur mit besonderer Kennzeichnung) zuzulassen sowie sich in der EU gegen eine Zulassung (zumindest ohne besondere Kennzeichnung) einzusetzen.
Pflegende und betreuende Angehörige
Im Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss stand ein SPÖ-Antrag betreffend „pflegende/betreuende Angehörige“ im Bundesland Salzburg (TOP 3) zur Debatte. Mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen jene der SPÖ, KPÖ und Grünen und zu Punkt 2. mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen gegen jene der SPÖ und KPÖ angenommen wurde dazu folgender Antrag:
Die Salzburger Landesregierung wird ersucht,
- pflegende Familien und Angehörige entsprechend dem Regierungsübereinkommen 2023 – 2028 zu unterstützen und dahingehende Maßnahmen zu forcieren;
- an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, der langjährigen Forderung der Interessengemeinschaft pflegender Angehörigen nachzukommen und gemeinsam mit der Interessengemeinschaft pflegender Angehörigen an Stelle einer Anstellung die Umsetzung eines adäquaten Einkommensersatzes für pflegende Angehörige zu prüfen.
Zweckentfremdung von Wohnraum
Der Ausschuss für Wohnen, Raumordnung und Grundverkehr beschäftigte sich mit einem KPÖ-Antrag betreffend Einführung eines Verwaltungsstraftatbestandes der Strafbarkeit des Versuchs der Zweckentfremdung von Wohnraum (TOP 4) und nahm dazu einstimmig folgenden Antrag an:
- Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob und allenfalls wie sinnvoll und verwaltungseffizient das Anbieten und/oder Bewerben von Wohnungen entgegen § 31b Abs. 1 und 2 ROG für touristische Beherbergungen unter Strafe gestellt werden kann, und dem Landtag binnen 6 Monaten ab Beschlussfassung zu berichten.
- Die Gemeinden des Bundeslandes besser über Möglichkeiten der Kontrolle zu informieren und zu unterstützen;
- Die Gemeinden aufklären über die Möglichkeit der Datenabfrage, der seit 2020 an das Finanzministerium übermittelten Daten zu Kurzzeitvermietung und über die Möglichkeit der Datenerhebung nach dem Salzburger Nächtigungsabgabegesetz gemäß § 7 und die Möglichkeit diese Daten nach § 21 auch im Verfahren im Zusammenhang mit einer etwaigen Zweckentfremdung gemäß § 31b ROG verarbeiten zu können.
Housing First
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss und der Ausschuss für Wohnen, Raumordnung und Grundverkehr behandelten gemeinsam einen Antrag der Grünen betreffend Housing First in der Wohnbauförderung (TOP 5) und einen KPÖ-Antrag betreffend Housing First – Verankerung einer Verpflichtung zum Bau von Wohnungen und deren Vorhalten für Notfälle und für die Wohnungslosenhilfe (Top 6). Hier wurde einstimmig folgender Antrag angenommen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird,
- in Orientierung an den langjährigen guten Erfahrungen von Vorarlberg die Aufnahme des Housing First-Ansatzes in die neue Wohnbauförderung zu prüfen und
- die Konzeption für die Umsetzung der Zusammenarbeit zwischen Land, Gemeinden, gemeinnützige Wohnbauträger und den Sozialeinrichtungen bzw. Trägern der sozialen Arbeit, insbesondere der Wohnungslosenhilfe, voranzutreiben.
Community Nursing
Der Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss und der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss debattierten gemeinsam einen ÖVP-Antrag betreffend Absicherung der Community Nurses (Top 7) und einen Antrag der Grünen betreffend Fortsetzung Community Nursing in Salzburg (Top 8). Dazu wurde folgender Antrag einstimmig zu Punkt 1, mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, KPÖ und Grünen gegen jene der SPÖ zu Punkt 2 und zu Punkt 3 mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen jene der SPÖ, KPÖ und Grünen angenommen, in dem die Salzburger Landesregierung ersucht wird,
- das Konzept des Community-Nursings nach einer Evaluierung der Pilotprojektphase fortzusetzen, langfristig abzusichern und dauerhaft im Bundesland Salzburg zu verankern,
- an den Bund mit der Forderung heranzutreten, im GuKG eine Kompetenzerweiterung für Pflegekräfte endlich umzusetzen, um damit auch die Einsatzmöglichkeiten von Community Nurses auszubauen und somit das Konzept zu optimieren,
- an den Bund mit der Forderung heranzutreten, die Möglichkeit zu prüfen, dass zusätzlich zu Pflegekräften aus dem gehobenen Dienst auch Pflegefachassistent*innen (PFA) als Community Nurses eingesetzt werden können.
Wohnkreditvoraussetzungen
Der Ausschuss für Wohnen, Raumordnung und Grundverkehr diskutierte einen FPÖ-Antrag betreffend die Wohnkreditvoraussetzungen (TOP 9) und nahm dazu mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und KPÖ und jene der Grünen folgenden Antrag an:
- Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit der Bitte heranzutreten, sich bei der FMA dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen für die Vergabe eines Wohnbaukredites gerade für junge Menschen erleichtert wird.
Hallenbad im Flachgau
Im Finanzausschuss wurde danach ein SPÖ-Antrag betreffend ein Hallenbad im Flachgau (TOP 10) behandelt. Mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen jene der SPÖ, KPÖ und Grünen wurde dazu folgender Antrag angenommen:
- Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, nach Fertigstellung der Detailplanung, der Festlegung des Betreibers und darauf aufbauend nach Erstellung einer exakten Kostenschätzung durch die Salzburger Seenland Schwimmbad GmbH die Realisierung des neuen Hallenbads für den Flachgau mit Standort Seekirchen zu unterstützen.
Errichtung einer Sporthalle
Der Bildungs-, Sport- und Kulturausschuss debattierte einen KPÖ Plus-Antrag betreffend Errichtung einer Sporthalle (TOP 11) und nahm dazu mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und Grünen gegen jene der KPÖ folgenden Antrag an:
- Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, die Möglichkeit einer multifunktionalen Sporthalle im Ballungsraum der Landeshauptstadt Salzburg zu prüfen und dem Landtag bis 1. Juli 2024 zu berichten.
Die Ausschussberatungen endeten um 17.20 Uhr.
Quelle: Land Salzburg
Mehr Nachrichten aus
Salzburg