vonRedaktion International
FEBRUAR 26, 2021
Außerlandesbringungen: 54 Prozent sind verurteilte Straftäter
Wien (OTS) - Die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen haben auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vor besondere Herausforderungen gestellt. Aufgrund der Arbeit der vergangenen Jahre und der daraus resultierenden Resilienz der Behörde ist es aber gelungen, rasch und effizient auf diese Herausforderungen zu reagieren und den Dienstbetrieb in gewohnter Qualität fortzuführen. „Dank dem Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es uns gelungen, ein beachtliches Jahresergebnis zu erzielen und trotz steigender Antragszahlen keinen nennenswerten Rückstand aufzubauen. Für das Jahr 2021 werden wir erneut einen Fokus auf eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen, um die Anpassungsfähigkeit des Bundesamtes weiter zu stärken“, betont BFA-Vizedirektor Gernot Maier.
Leichte Steigerung bei Asylanträgen, Verfahrensdauer unter 4 Monaten
Während die Antragszahlen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken sind, kam es im Jahr 2020 trotz der COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen zu einer leichten Steigerung bei der Anzahl der Asylanträge auf 14.192. Das bedeutet im Vergleich zu 2019 (12.886) einen Anstieg um rund 10 %.
Das BFA hat im Jahr 2020 insgesamt 14.049 Asyl-Entscheidungen getroffen. In 5.179 Fällen wurde eine negative Asylentscheidung getroffen (37 %) und in 6.236 Fällen Schutz gewährt (44 %). Die restlichen 2.634 Entscheidungen (19 %) sind sonstige Entscheidungen.
Trotz der organisatorischen Auswirkungen der COVID-19 Einschränkungen auf den Dienstbetrieb und der gestiegenen Antragszahlen wurde kein nennenswerter Rückstand aufgebaut. Dennoch hat sich die Zahl der offenen Verfahren auf 5.700 erhöht Weiterhin positiv gestaltet sich die Entwicklung der Gesamtverfahrensdauer im Bundesamt: Die durchschnittliche Verfahrensdauer in erster Instanz liegt knapp unter 4 Monaten.
Aberkennungen weiterhin auf hohem Niveau
Wie bereits im Jahr davor verzeichnete das BFA auch im Jahr 2020 vor allem eine Steigerung im Bereich der fremdenrechtlichen Maßnahmen.
Trotz der schwierigen Umstände hat das BFA auch im Jahr 2020 an Schwerpunktaktionen (487) gemeinsam mit den Landespolizeidirektionen teilgenommen, wobei es bedingt durch COVID-19 wiederholt zu Aussetzungen gekommen ist. Dabei wurden im Jahr 2020 14.732 Personenkontrollen durchgeführt, 263 Personen festgenommen und in 107 Fällen Schubhaften verhängt.
Die Themen Straffällige und Aberkennungen standen, wie auch schon in den vergangenen Jahren, auch im Jahr 2020 im Fokus. Insgesamt wurden 7.790 Aberkennungsverfahren eingeleitet, was einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (8.609) darstellt. Außerdem erfolgten 2.229 Aberkennungen von Asyl und subsidiären Schutz. In 22 Prozent der Fälle erfolgte eine Aberkennung auf Grund von Straffälligkeit. Die gesetzte Priorität auf Straffällige und Aberkennungsverfahren stellt auch im Jahr 2021 ein Arbeitsschwerpunkt des BFA dar.
Außerlandesbringungen zurückgegangen – 54 Prozent der außer Landes gebrachten Personen sind verurteilte Straftäter
Die COVID-19 Restriktionen im internationalen Flugverkehr haben EU-weit zu einem signifikanten Rückgang bei Außerlandesbringungen geführt. Trotzdem hat das BFA keine grundsätzliche Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen und steht hierzu kontinuierlich in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene.
Bis Ende Dezember kam es insgesamt zu 8.675 Ausreisen, davon 4.428 freiwillige Ausreisen (51%) und 4.247 zwangsweise Ausreisen (49%).
Im Bereich der Charteroperationen kam es aufgrund der globalen Beschränkungen zu einem signifikanten Rückgang. Bis Ende 2020 wurden 22 Charteroperationen in 8 Destinationen durchgeführt.
Auch zeigen die Zahlen, dass Abschiebungen in hohem Ausmaß strafrechtlich verurteilte Personen betreffen. Bei den zwangsweise außer Landes gebrachten Personen wurde mit 54 Prozent mehr als die Hälfte mindestens einmal strafrechtlich verurteilt.
Bei der BFA-Jahresbilanz 2020 handelt es sich um eine Darstellung der Arbeitsergebnisse des BFA. Die erstinstanzlichen Entscheidungen des BFA haben keine Aussagekraft über die Anerkennungsquote. Es handelt sich um Zahlen mit Stand 7. Jänner 2021. Die endgültigen Daten werden erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen.