Innsbruck: Baumschnitte aus Sicherheitsgründen

vonRedaktion International
JÄNNER 30, 2023

Foto: Stadt Innsbruck

Großflächige Arbeiten in der Kranebitter Allee ab 4. Februar notwendig

Aus Sicherheitsgründen wird das Amt für Grünanlagen im Auftrag des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in der Flugsicherheitszone des Flughafen Innsbruck Baumschnitte durchführen. Hintergrund der Arbeiten sind die im Luftfahrtgesetz festgeschriebenen Sicherheitszonen im Bereich von Flugplätzen, in denen der Umgang mit sogenannten Luftfahrthindernissen geregelt ist. Die betroffenen 31 Bäume in der Kranebitter Allee Hausnummer 13 bis 83 befinden sich in einer Sicherheitszone und stellen aufgrund ihrer Höhe ein Luftfahrthindernis dar. Um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen und den aktuellen Betrieb des Flughafen Innsbruck aufrecht erhalten zu können, müssen die Bäume eingekürzt werden.

Mit den Arbeiten wird am 4. Februar gestartet. Sie werden bis 12. Februar täglich von 7.00 bis 19.00 Uhr durchgeführt. Die AnrainerInnen der Kranebitter Allee und der Ing. Sigl-Straße wurden im Rahmen einer Postwurfsendung informiert.

„Die Arbeiten in der Flugsicherheitszone sind notwendig. Das Amt für Grünanlagen agiert im Auftrag des Ministeriums und hat sich bereits im Vorfeld bemüht, die Einschränkungen für die Anrainerinnen und Anrainer möglichst in Grenzen zu halten“, erklärt die für Grünanlagen zuständige Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl.

Einschränkungen im Detail

Jeweils am Samstag, 4. und am Sonntag, 5. Februar 2023 , bzw. am Samstag, 11. und am Sonntag, 12. Februar 2023, wird der Schienenverkehr eingestellt. Ein Schienenersatzverkehr mit Bussen steht vom Einkaufszentrum WEST in Richtung Technik zur Verfügung. (Mehr Informationen dazu unter fahrplan.ivb.at) Des Weiteren bleibt eine Fahrspur der Kranebitter Allee gesperrt und die Nebenfahrbahn steht ausschließlich dem AnrainerInnenverkehr zur Verfügung. Die Ing.-Sigl-Straße wird zur Sackgasse und ist durchgehend vom Osten her erreichbar. Für RadfahrerInnen wird eine Umleitung eingerichtet.

In der Zeit vom Montag, 6., bis Freitag, 10. Februar 2023 gibt es keine Einschänkungen für den öffentlichen Personennahverkehr und den Straßenverkehr. In dieser Zeit wird auf der Nebenfahrbahn gearbeitet. Hier gilt ein Park- sowie ein Radfahrverbot. Die Zufahrt ist ausschließlich für AnrainerInnen möglich.

Quelle: Stadt Innsbruck

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