vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 28, 2023
Informationsveranstaltung
Die Eigentümerin des Grundstücks mit der Gst. Nr. 262/40, KG 63107 Algersdorf hat die Absicht auf diesem Grundstück ein neues Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz für den Bereich, der von der Algersdorfer Straße, der Lerchengasse, der Vinzenzgasse und der nördlich gelegenen Liegenschaft des „Wohnquartiers St. Vinzenz" sowie der Kleingartenanlage an der Algersdorfer Straße begrenzt wird, einen Bebauungsplan. Das Planungsgebiet weist eine Fläche von 11.294 m² auf. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.
Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten. Wir laden Sie daher herzlich ein zur
Informationsveranstaltung
... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu dem Grundstück sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor.
Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Allgemeines Wohngebiet", teilweise Sanierungsgebiet Lärm, mit einer Bebauungsdichte von 0,6 bis 1,2 ausgewiesen.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 08. Februar 2024 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8011 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.
Quelle: Stadt Graz