vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 16, 2024
Informationsveranstaltung
Die Eigentümerin der Grundstücke Nr. .766, 259/10 und 259/11, KG Baierdorf, hat um die Erstellung eines Bebauungsplanes angesucht. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan für ein ca. 21.760 m² großes Planungsgebiet, das von der Burenstraße, der Seidenhofstraße, der Herbersteinstraße und der Johann-Haiden-Straße begrenzt wird (siehe Plan auf der Rückseite). Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.
Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten. Wir laden Sie daher herzlich ein zur
Informationsveranstaltung
...werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu dem Grundstück sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor.
Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,3 - 0,6 ausgewiesen.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 08. März 2024 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8011 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.
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Quelle: Stadt Graz