vonRedaktion International
AUGUST 09, 2020
Die Eigentümerin des Grundstückes 1298, KG Geidorf hat die Absicht dort neue Gebäude zu errichten. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen. Das Planungsgebiet für den Bebauungsplan liegt zwischen der Zusertalgasse und der Hochsteingasse und ist ca. 12.300 m² groß.
Mit einem Bebauungsplan werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Reines Wohngebiet - Aufschließungsgebiet (III.02)" mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,3 ausgewiesen.
Wir möchten sie herzlich einladen, folgende Informationsangebote zu nutzen:
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 24. September 2020 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, in der Zeit von 9 bis 13 Uhr auf oder Sie können ihn auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung abrufen.
Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4717 und Email michael.mayer@stadt.graz.at der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes DI Michael Mayer zur Verfügung.
Quelle: Stadt Graz