Salzburg: Behördlicher Aufruf der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung

vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 14, 2024

Salzburg

Masernfall im Billa Straßwalchen / Kontaktpersonen können nicht alle erhoben werden / Bei Infektion: Telefonischer Kontakt zu Hausarzt

(LK) Das Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung macht einen öffentlichen Aufruf aufgrund eines Masernfalles, bei dem die Kontaktpersonen nicht exakt erhoben werden können.

Die Eckpunkte zum öffentlichen Aufruf der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung:

Gruber-Juhasz: „Masern sind hochansteckend.“

Masern sind laut Landessanitätsdirektorin Dr. Petra Gruber-Juhasz deshalb nicht zu unterschätzen, weil das Immunsystem durch die Infektion stark angegriffen wird. „Die Abwehrkräfte leiden, und man ist über mehrere Jahre viel anfälliger für andere Krankheiten. Das alles könnte mit der Schutzimpfung verhindert werden, die wir in Salzburg überall anbieten“, betont die Ärztin und sie fügt hinzu: „Sie sind hochansteckend und deshalb auch dieser öffentliche Aufruf, da das Kontaktpersonenmanagement nicht lückenlos möglich ist.“

Impfung in Salzburg für alle kostenlos

Die Landessanitätsdirektorin hat auch eine klare Meinung zur Masern-Impfung. „Sie ist absolut sinnvoll und sehr wirksam. Wichtig ist, dass jeder und jede auch seinen Impfstatus überprüft und kontrolliert, ob 2 Impfungen verabreicht wurden. Jeder und jede Geimpfte schützt auch diejenigen, die sich gegen Masern nicht impfen können, beispielsweise Babys. Sie können wir erst ab dem vollendeten 9.Lebensmonat gegen diese heimtückische Krankheit impfen lassen“, sagt Dr. Petra Gruber-Juhasz.

Masern – meldepflichtige Krankheit

Masern sind eine meldepflichtige Krankheit. „Es ist unbedingt notwendig, dass man beim Auftreten der Symptome zuerst telefonisch mit dem Arzt Kontakt aufnimmt, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen und nicht weitere Personen anzustecken“, erklärt Dr. Petra Gruber-Juhasz. Nicht geschützte Kontaktpersonen müssen bis zu 21 Tage in Quarantäne.

Masern – die Schutzimpfung

Die vollständige Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln besteht aus zwei Impfungen. Dabei wird die laut aktuellem österreichischen Impfplan die erste Impfung im zehnten Lebensmonat, die zweite drei Monate danach verabreicht. Man kann sich, wenn die Impfungen im Kleinkindesalter nicht erfolgt sind, aber in jedem Alter kostenlos gegen Masern mit der Impfung schützen, auch dann, wenn man nicht sicher ist, ob man die Erkrankung früher schon einmal durchgemacht hat.


Quelle: Land Salzburg

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