vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 14, 2021
LR Gantner: Erleichterung insbesondere für Pendler:innen
Bregenz (VLK) – Heute, Samstag, sind neue Einreisebestimmungen nach Österreich in Kraft getreten, teilt Landesrat Christian Gantner mit: „Bei der Einreise aus einem Risikogebiet werden jetzt Testergebnisse aus anderen Staaten in deutscher und englischer Sprache akzeptiert. Dies sollte vor allem die Situation für Pendler:innen erleichtern.“
Ab sofort werden nun unter bestimmten Voraussetzungen Testergebnisse in deutscher und englischer Sprache akzeptiert. Somit sind bei der Einreise auch Tests aus anderen Staaten als Österreich möglich. Dies sollte vor allem die Situation für Pendler erleichtern. Das ärztliche Zeugnis bzw. das in deutscher oder englischer Sprache ausgestellte Testergebnis sind für Einreisen im Pendlerverkehr sieben Tage nach der Probenentnahme gültig. Nach Ablauf dieser sieben Tage verlieren sie ihre Gültigkeit und muss ein neuerlicher Test gemacht werden.
Eine weitere Änderung betrifft die Vorlaufzeit für die Registrierung in der Pre-Travel-Clearance (PTC): Es ist nunmehr maximal 72 Stunden vor Einreisedatum möglich, das elektronische Formular (https://entry.ptc.gv.at) auszufüllen.
Personen, die aus einem Risikogebiet über EU/EWR-Staaten sowie Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan nach Österreich einreisen oder sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, haben ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzulegen. Kann das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgewiesen werden, ist unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen (sofern nicht die kostenlosen Testmöglichkeiten in Anspruch genommen werden). Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle jederzeit vorzuweisen.
Quelle: Land Vorarlberg