Vorarlberg: Besondere Förderung für besondere Häuser

vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 09, 2025

Vorarlberg

LR Tittler: Sanierungsförderung für erhaltenswerte Wohnhäuser wird gut angenommen

Bregenz (VLK) – Die Sanierung von erhaltenswürdigen oder gar denkmalgeschützten Gebäuden wird seitens der Wohnbauförderung des Landes Vorarlberg besonders unterstützt. Im Jahr 2024 hat der Wohnbauförderungsbeirat nach Begutachtung 26 Objekte als erhaltenswert eingestuft. Bis dato wurden acht Sanierungskredite in Gesamthöhe von 1,7 Millionen Euro sowie neun Sanierungszuschüsse, in Summe 135.000 Euro, zugesagt.

Als erhaltenswert gelten Häuser, die sich noch in einem substanziell unverfälschten Zustand befinden und dadurch eine regional- und zeittypische Bauweise dokumentieren, erklärt Wohnbaulandesrat Marco Tittler. Solche Klassiker sind etwa Rheintal- oder Bregenzerwälderhäuser. „Wenn ein älteres Wohnhaus beispielhaft für eine Region und ihren Baustil ist, lohnt sich die Erhaltung. Denn solche Gebäude prägen einen Ort und stiften Identität“, so Tittler. Jedenfalls gelte es vor einer Sanierung abzuklären, welche Rolle ein Gebäude in seinem Umfeld spielt und ob bzw. in welcher Form es erhalten werden soll. Wichtig ist, dass das ursprüngliche Erscheinungsbild des Sanierungsobjekts keine nachteilige Veränderung erfährt und allfällige später entstandene Baufehler behoben werden.

Um eine Förderung zu bekommen, müssen die anerkannten Sanierungskosten in der Bauhülle mindestens 25.000 Euro betragen, Energieausweise und U-Wert-Nachweise sind nicht erforderlich. Für Wohnhäuser, die unter Denkmalschutz stehen, reicht bei der Beantragung der Sanierungsförderung die Kopie des entsprechenden Bescheids des Bundesdenkmalamts als Nachweis. Für andere Wohnhäuser ist eine kostenlose Vorbegutachtung nötig.

Für erhaltenswerte Wohnhäuser wird unabhängig von der thermischen Qualität der Gebäudehülle ein Förderungskredit in Höhe von 1.600 Euro je m² Nutzfläche für Bauteilsanierungen bzw. von 1.800 Euro je m² Nutzfläche bei Gesamtsanierungen gewährt, maximal aber 90 Prozent der nachgewiesenen Kosten für förderbare Maßnahmen. Alternativ kann ein Einmalzuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kreditsumme gewählt werden, maximal aber 18.000 Euro bei Eigenheimen mit einer Wohneinheit, 9.000 Euro je Wohneinheit bei Eigenheimen mit zwei Wohnungen und 5.500 Euro je Wohneinheit im Mehrwohnungshaus.

Quelle: Land Vorarlberg

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