vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 09, 2023
Kurz- und mittelfristig umsetzbare flankierende Maßnahmen werden vertieft geprüft
Lustenau/Au (VLK) – Die Grenzbrücke zwischen Au und Lustenauerreicht mittelfristig das Ende ihrer Nutzungsdauer und muss ersetzt werden. In einem ersten Schritt wurden vier Hauptvarianten geprüft. Keine der Varianten fand in der aktuellen Ausgestaltung jedoch genügend Akzeptanz bei den betroffenen Gemeinden, dem Land Vorarlberg und dem Kanton St.Gallen. Die zuständigen Behörden prüfen nun eine neue Variante. Nebst anderen Brückenvarianten werden auch kurz- und mittelfristig umsetzbare flankierende Maßnahmen geprüft.
Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen prüft zusammen mit der Abteilung Straßenbau des Landes Vorarlberg und den Standortgemeinden Au und Lustenau sowie den österreichischen und Schweizer Zollbehörden Varianten für den Ersatz der Grenzbrücke Au-Lustenau.
Nach einer ersten Eingrenzung der Varianten auf drei Brückenvarianten und eine Tunnelvariante ergab deren Bewertung, dass die Tunnelvariante für die vorgesehene Funktion der Achse als Landes- und Kantonsstraße nicht zielführend ist. Eine unterirdische Achse gewährleistet die kommunale Erschließung nicht und kann nicht von allen Mobilitätsteilnehmenden befahren werden. Eine Tunnelvariante ist vielmehr als Umfahrungsstraße für Achsen mit einer klaren Transit- und Entlastungsfunktion geeignet und wurde als solche im S18 Evaluierungsprozess geprüft. Zudem wäre die Tunnelvariante nicht in dem erforderlichen Zeitraum realisierbar.
Die drei bisherigen Brückenvarianten stießen nicht auf genügend Akzeptanz bei den betroffenen Gemeinden, dem Land Vorarlberg und dem Kanton St.Gallen. Der Kanton St.Gallen und das Land Vorarlberg prüfen nun zusätzliche Brückenvarianten vertieft.
Situation vor Ort schon vor Brückenneubau verbessern
Unabhängig davon prüfen die Behörden kurz- und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen. Dazu gehören eine homogenere Verteilung des Verkehrs, Optimierungen für den Fuß- und Radverkehr oder die Möglichkeit von Temporeduktionen oder Nachtfahrverboten. Die Überprüfung dieser Maßnahmen findet unabhängig von der Wahl der Bestvariante statt und unter Einbezug aller zu involvierenden Stellen.
Die Behörden koordinieren das Projekt eng mit anderen regionalen Projekten wie der S 18 und des Vereins Agglomeration Rheintal. Ziel ist ein stimmiges Gesamtbild an Infrastrukturlösungen. Die Grenzbrücke Au-Lustenau und die S 18 können sich gut ergänzen. Die Brückenverbindung gewährleistet, dass die beiden Gemeinden erschlossen bleiben, die S 18 wiederum bringt die notwendige Entlastung der österreichischen Gemeinden vom Transitverkehr. Dabei wird im Projekt für die Achse Au-Lustenau davon ausgegangen, dass die Republik Österreich die S18 als höherrangige Straßenverbindung zwischen den Autobahnen im Unteren Rheintal zügig plant und umsetzt.
Quelle: Land Vorarlberg