vonRedaktion Salzburg
JULI 07, 2024
Kostenloser Betriebskosten-Check: Die MieterHilfe der Stadt Wien informiert und unterstützt bei Fragen zur Abrechnung
Die meisten Mieter*innen erhalten ihre Betriebskostenabrechnung bis 30. Juni. Bis zu diesem Tag wird sie entweder per Post zugestellt oder ist etwa am Schwarzen Brett im Stiegenhaus zu finden. Erfahrungswerte zeigen, dass Betriebskostenabrechnungen leider immer wieder fehlerhaft sind. Im besten Fall resultiert eine Gutschrift aus dieser Abrechnung, die üblicherweise mit der übernächsten Zinszahlung gegenverrechnet wird. Manchmal ergibt sich aber auch eine Nachzahlung, die viele Mieter*innen veranlasst, genauer hinzusehen. Bei Fragen rund um die Betriebskostenabrechnung steht die MieterHilfe der Stadt Wien unter der kostenlosen Servicenummer 01/4000 8000 mit Rat und Tat zur Seite.
„Als Wohnbaustadträtin ist mir die Unterstützung der Wienerinnen und Wiener in mietrechtlichen Belangen ein besonderes Anliegen. Daher überprüft die MieterHilfe der Stadt Wien kompetent, rasch und unbürokratisch die Betriebskostenabrechnungen für alle Mieterinnen und Mieter. Nutzen Sie dieses kostenlose Service und lassen sie sich beraten“, so Vizebürgermeisterin und Frauen- und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.
Viele Mieter*innen informieren sich jetzt, ob die vorgeschriebenen Betriebskostenabrechnungen tatsächlich korrekt sind – etwa bei den Kosten für externe Dienstleister*innen oder auch in Hinblick auf klassische Abrechnungsfehler lohnt sich ein genauerer Blick.
Überprüfung zahlt sich aus
„Unsere Expert*innen wissen natürlich genau, worauf bei der Betriebskostenabrechnung zu achten ist, daher kann eine kostenlose Überprüfung für die Mieter*innen bares Geld wert sein. Unser Appell lautet in jedem Fall: Nutzen Sie unsere kostenlosen Services und lassen Sie sich beraten. Nur eine Überprüfung bringt Gewissheit, ob tatsächlich alles korrekt abläuft“, so Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe der Stadt Wien.
Was sind Betriebskosten?
Bei den Betriebskosten handelt es sich um laufende Kosten für den Betrieb eines Wohnhauses. Im Gesetz ist der Betriebskostenkatalog aufgelistet. Vermieter*innen sind laut Mietrechtsgesetz (MRG) verpflichtet, die Betriebskosten bis spätestens 30. Juni abzurechnen und an einer geeigneten Stelle im Stiegenhaus, etwa per Aushang, sichtbar zu machen. Im Rahmen einer mietrechtlichen Erstberatung mit der MieterHilfe ist daher vorerst zu klären, ob das Mietrechtsgesetz anwendbar ist.
Folgende Ausgaben im Bereich des Mietrechtsgesetzes können den Mieter*innen z.B. als Betriebskosten verrechnet werden:
Müllabfuhr Entrümpelung von herrenlosem Gut Schädlingsbekämpfung Kehrgebühren (Rauchfangkehrer*in) Strom für Beleuchtung und Gemeinschaftsanlagen Verwaltungshonorar Hausreinigung (Hausbesorger*in, Haus- und Gartenbetreuer*in)
Keinesfalls dürfen Erhaltungsarbeiten wie Reparaturarbeiten, Instandsetzungs-maßnahmen auf dem Dach, im Stiegenhaus, in Wohnungen und dergleichen verrechnet werden. Diese Arbeiten sind über die Hauptmietzinsrücklage zu finanzieren. Eine direkte Belastung der Mieter*innen ist in diesem Fall nicht zulässig.
Rechte und Pflichten der Mieter*innen
Die Pauschalabrechnung ist die gängigste Variante der Betriebskostenvorschreibung. In diesem Fall heben die Vermieter*innen einen monatlich gleichbleibenden Betrag ein und rechnen diesen bis spätestens 30. Juni des Folgejahres ab.
Um eine detaillierte Überprüfung der Abrechnung vornehmen zu können, ist eine Rechnungseinsicht zu empfehlen. Eine Überprüfung der Betriebskosten ist im Mietrechtsgesetz bis zu drei Jahre rückwirkend vorgesehen.
Die MieterHilfe der Stadt Wien – kostenlos, kompetent, konsequent
Die Expert*innen der MieterHilfe stehen telefonisch unter 01/4000 8000 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9-17. Uhr zur Verfügung. Für eine persönliche Beratung wird eine Terminvereinbarung empfohlen. Unter www.mieterhilfe.at erhalten Ratsuchende zusätzliche Informationen. / Schluss
Quelle: Stadt Wien