vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 14, 2021
Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eröffnete ein 87-jähriger österreichischer Staatsbürger am 19.06.2020 ein Konto über eine Internett Plattform und bezahlte in weiterer Folge unter Betreuung eines vermeintlichen Finanzberaters in mehreren Etappen einen unteren, sechsstelligen Eurobetrag ein. Nach zwei Auszahlungen wollte der 87-Jährige die Auszahlung des gesamten Kapitales beantragen, was jedoch nicht durchgeführt wurde.
Durch diese Tat entstand dem Geschädigten ein Schaden im oberen, fünfstelligen Eurobereich.
Quelle: LPD Tirol