vonRedaktion Salzburg
JULI 07, 2022
06.07.2022, 18:50 Uhr / 3., Erdberger Lände:
Beamte der Landesverkehrsabteilung Wien wurden auf einen E-Scooter-Fahrer aufmerksam, der offensichtlich mit mehr als der erlaubten Bauarthöchstgeschwindigkeit von 25km/h unterwegs war.
Bei einer Überprüfung auf der "Walze" wurde festgestellt, dass der E-Scooter bis zu 42km/h schaffte. Somit wäre das Fahrzeug gemäß Kraftfahrgesetz zulassungspflichtig gewesen.
Weiters wurde bei dem 46-Jährigen mittels Alkovortest eine Alkoholisierung von 1,34 Promille gemessen und er gab selbst zu, dass er zuvor Marihuana konsumiert habe. Der Mann verweigerte vor Ort jedoch die Alkomat-Untersuchung und die Vorführung vor den Amtsarzt.
Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und er wird wegen mehreren Vestößen gegen die Straßenverkehrsordnung und Kraftfahrgesetz angezeigt.
Elektrofahrräder oder E-Scooter, die
• eine Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25km/h und
• eine Leistung von mehr als 600 Watt haben
gelten als Kraftfahrzeuge und sind somit zulassungs- bzw. kennzeichenpflichtig.
Quelle: LPD Wien