vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 29, 2021
Polizisten nahmen Dienstagabend, 28. September 2021, einen 54-Jährigen fest. Er hatte zuvor Familienangehörige bedroht bzw. attackiert und widersetzte sich in der Folge heftig der Amtshandlung. Der Mann befindet sich in Haft.
Gegen 16.30 Uhr wurden Polizisten zu einem Verkehrsunfall gerufen, nachdem der 54-Jährige aus dem Bezirk Leibnitz unweit seines Wohnsitzes entfernt mit seinem Pkw gegen einen Mofa-Lenker geprallt war. Dabei dürfte der Mofa-Lenker leichte Verletzungen erlitten haben. Beim 54-Jährigen stellten die Beamten schließlich im Rahmen der Unfallaufnahme eine mittelgradige Alkoholisierung fest, woraufhin Polizisten dem Mann den Führerschein abnahmen.
Rund eineinhalb Stunden später geriet der 54-Jährige zu Hause offenbar in einen Streit mit seiner Frau und der gemeinsamen volljährigen Tochter. Dabei endete eine vorerst verbale Auseinandersetzung in Tätlichkeiten, wobei der 54-Jährige seine Frau auch attackiert und mit dem Umbringen bedroht haben soll. Zeugen riefen in der Folge die Polizei. Polizisten trafen den Mann zu Hause an und sprachen ihm gegenüber ein Betretungs- und Annäherungsverbot aus. Mehrfache Aufforderungen, das Haus zu verlassen, negierte der 54-Jährige jedoch. Stattdessen verhielt sich der Mann unkooperativ sowie renitent und weigerte sich beharrlich, das Mehrparteienhaus zu verlassen.
Als die Beamten den Mann am Arm erfassten, um ihn nach draußen zu bringen, setzte der 54-Jährige heftige Gegenwehr. Polizisten nahmen den Mann daraufhin fest. Dabei war das Einschreiten gleich mehrerer Beamten erforderlich, um den 54-Jährigen mittels Körperkraft zu Boden zu bringen und die Handfesseln anzulegen. Der Festgenommene wurde letztlich in eine Polizeiinspektion überstellt. Dort beschimpfte er die Beamten erneut. Bei einer ärztlichen Untersuchung des alkoholisierten Mannes wurde lediglich eine leichte Verletzung festgestellt. Die Beamten blieben unverletzt.
Die Staatsanwaltschaft Graz ordnete die Einlieferung des 54-Jährigen in die Justizanstalt Graz-Jakomini an.
Quelle: LPD Steiermark