Kärnten: Bildungsbonus WIR - Lebensbegleitendes Lernen wird auch 2023 gefördert

vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 03, 2023

Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten

LR.in Schaar: Zuschuss für Weiterbildung im Ruhestand auch 2023 gesichert – Land Kärnten unterstützt lebensbegleitendes Lernen für mehr geistige und körperliche Gesundheit und gegen soziale Isolation und Altersarmut

KLAGENFURT. In Kärnten gibt es viele Weiterbildungsangebote für Erwachsene, genutzt werden sie allerdings hauptsächlich von jenen, die im Erwerbsleben stehen. Mit Pensionsantritt fällt die oft zur Gewohnheit gewordenen Praxis der Weiterbildung weg. Studien belegen, dass es mitunter an den Kosten für Kurse oder Lernmaterialien scheitert. Um nachberufliche Weiterbildung zu ermöglichen und damit lebenslanges bzw. lebensbegleitendes Lernen zu fördern, gewährt das Referat für Seniorinnen und Senioren seit Februar 2022 eine Förderung – den „Bildungsbonus WIR für Weiterbildung im Ruhestand“.

„Lebenslanges Lernen fördert die geistige und körperliche Gesundheit, aber auch die Selbstbestimmung. Mit dem Bildungsbonus WIR wollen wir vor allem jene erreichen, die sich eine Weiterbildung im Ruhestand nicht so einfach leisten können. Somit erhöht dieser Zuschuss die Chancengleichheit und wirkt der Altersarmut entgegen“, unterstreicht Landesrätin Sara Schaar die positiven Auswirkungen. „Mehrere hundert Anträge sind seit Februar 2022 im Seniorenreferat eingelangt, was uns zeigt, dass die Bedeutung von lebensbegleitendem Lernen vielen Menschen bewusst ist. Besonders häufig besucht wurden Kurse zu Fremdsprachen-Erwerb, EDV-Kenntnissen und Fitness“, so Schaar. Neben dem finanziellen Aspekt spiele bei der Weiterbildung im Ruhestand auch der soziale Aspekt eine große Rolle. „Beim Lernen kommen die Leute zusammen – soziale Kontakte und Netzwerke werden aufgebaut“, betont die Landesrätin.

Der Bildungsbonus WIR ist ein Zuschuss in der Höhe der tatsächlichen Kurskosten, maximal aber von 100 Euro, der von Seniorinnen und Senioren mit Pensionsnachweis und Hauptwohnsitz in Kärnten einmal jährlich beantragt werden kann. Gefördert wird die Weiterbildung in einer der über 50 Kärntner Einrichtungen für Erwachsenenbildung, welche den Ö-Cert-Qualitätsrahmen erfüllen. Weiters muss man, um den Zuschuss zu erhalten, die Absolvierung einer Weiterbildungsmaßnahme im Jahr 2023 nachweisen und der Kurs darf durch keine weitere öffentliche Stelle subventioniert werden.

Online-Anträge sind hier möglich: https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/GS160. Anträge in Papierform (Download: https://portal.ktn.gv.at/Forms/Download/GS162) können hier eingereicht werden: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration, OE Senior:innen und Generationen, Hasnerstraße 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee. Einrichtungen der Erwachsenenbildung, welche den Ö-Cert-Qualitätsrahmen erfüllen, findet man hier: https://oe-cert.at/


Quelle: Land Kärnten

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